Bescheinigung über Vorerkrankungen einfach und schnell ausstellen
Attest zur vorrangigen Corona-Schutzimpfung
Patienten mit einer Vorerkrankungen der Priorisierungsstufen zwei und drei (hohe bzw. erhöhte Priorität) benötigen ein ärztliches Attest, um ihren Anspruch auf eine vorrangige Impfung nachweisen zu können. So sieht es die Impfverordnung der Bundesregierung vor. Eine formlose Bescheinigung ist dabei allerdings ausreichend. Diese muss lediglich aussagen, dass eine entsprechende Erkrankung beim Patienten vorliegt.
Vorlage in CGM TURBOMED für Attest zur Impfung
Um Ärzte bei der Ausstellung dieser Bescheinigungen als Anspruchsnachweis für eine vorrangige Corona-Schutzimpfung zu unterstützen, stellt CGM TURBOMED seinen Anwendern mit dem aktuellen Update 21.2.1 ein entsprechendes Formular zur Verfügung. Anwender können die Vorlage in der Praxissoftware unter dem Menüpunkt [Organisation / Ärztliches Attest / Bescheinigung Vorerkrankungen für Corona-Schutzimpfung] aufrufen, ausfüllen und direkt ausdrucken.
Übrigens: Attest zur Impfung wird vergütet
Für die Ausstellung der Atteste zur vorrangigen Corona-Schutzimpfung erhalten Ärztinnen und Ärzte laut Impfverordnung eine pauschale Vergütung in Höhe von 5 Euro. Hinzu kommen 0,90 Euro bei einem postalischen Versand. Die Abrechnung der Leistung erfolgt über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung.
Auf die Plätze. Fertig. Impfen!
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