Um die Wirtschaft während der Corona-Pandemie zu stützen, hatte die Regierung bis zum 31.12.2020 eine Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent bzw. von 7 auf 5 Prozent beschlossen. Davon betroffen sind die Praxen, die Leistungen wie bspw. kosmetische Behandlungen, die nicht zur Heilung beitragen, anbieten. Nicht betroffen von der Änderung des Steuersatzes waren Heilbehandlungen.
Diese Mehrwertsteuer-Anpassung muss zum 01.01.2021 wieder (von 16 %) auf 19 % bzw. (von 5 %) auf 7 % zurückgestellt werden.
In CGM TURBOMED können Anwender den Mehrwertsteuersatz in den dafür in Frage kommenden Ziffern manuell anpassen:
- alle privaten Behandlungsfälle/Rechnungen sind abgeschlossen
- im neuen Hauptmenü ins Suchfeld den Suchbegriff [eigene Listen] eintippen und [GOÄ] auswählen oder im alten Hauptmenü über den Menüpunkt [Eigene Listen/ Gebührenverordnung/ GOÄ].
- Wählen Sie die Ziffer aus und klicken das Bearbeiten-Icon.
- Passen Sie hier den Mehrwertsteuersatz entsprechend an und speichern Sie Ihre Änderungen mit [OK].
WICHTIG:
Es gibt in CGM TURBOMED auch andere Möglichkeiten der Mehrwertsteuer-Anpassung, aber
nur der hier gezeigte Weg führt zu den gewünschten lokalen Anpassungen.