Seit Juli können Vertragsärzt:innen die wichtigsten Notfallpauschalen auch per Videosprechstunde erbringen. Dabei gelten die Abrechnungs-Obergrenzen für videosprechstundenfähige GOP nicht. Dies ist ein Beschluss des Ergänzten Bewertungsausschusses im Auftrag des Gesetzgebers.
Mit der Erweiterung der Notfallpauschalen zum 1. Juli 2022 ist eine Videosprechstunde nun auch im organisierten Not(fall)dienst abrechenbar. Diese Regelung gilt ausschließlich für Vertragsärzte. Mediziner:innen, Institute und Krankenhäuser, die nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, dürfen Videosprechstunde weiterhin nicht im Notfall durchführen. Für die erbrachten Notdienstleistungen per Videosprechstunde gelten weder das Mengenlimit von 30 Prozent noch die Abrechnungs-Obergrenzen.
Notfallpauschalen GOP 01210 | GOP 01212
Notfall-Erschwerniszuschläge GOP 01223 | GOP 01224 | GOP 01226
Authentifizierung eines unbekannten Patienten GOP 01444
Technikzuschlag für Videosprechstunden GOP 01450
Koordinationspauschalen 01205 | 01207
Auch im organisierten Notfalldienst dürfen Videosprechstunden nur mit Videodienstanbietern durchgeführt werden, die zertifiziert sind.
CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE
Immer mehr Ärzt:innen und Patient:innen entscheiden sich bewusst für die Alternative zum Praxisbesuch, um z. B. Ansteckungsrisiken, Fahrtwege oder Wartezeiten zu vermeiden.