Patientinnen und Patienten sollen E-Rezepte auch via elektronische Gesundheitskarte einlösen können. Dies war die Forderung der Kassenärztlichen Vereinigungen, die sich als Testregionen für das E-Rezept bereitklärt hatten. Nun ist es so weit. Die Devise: mitmachen!
Per App, mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder ebenfalls mit ausgedrucktem QR-Code: Drei Optionen stehen nun zur Verfügung, um das E-Rezept einzulösen. Das Verfahren via eGK hatten die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe zur Bedingung für die Fortführung der bereits gestarteten Testphase gemacht. Sie hatten kritisiert, dass die Einlösung via App für viele Menschen eine zu große Hürde gewesen wäre. Die Option des Ausdrucks sollte hingegen eine Ausnahme bleiben.
Mit der Umsetzung des eGK-Verfahrens wird es nun ab 1. Juli ernst. Dann starten die ersten Regionen mit den Tests, ehe das E-Rezept zum 1. Januar 2024 Pflicht sein wird. Auch Westfalen-Lippe werde die Tests nun fortführen. Besonders positiv stimmt das Gesundheitsministerium Signale anderer Kassenärztlicher Vereinigungen, die das E-Rezept nun ebenfalls testen wollen, sowie die Anzahl an E-Rezepten, die außerhalb des offiziellen Roll-outs bereits eingelöst werden. Laut TI-Dashboard der gematik wächst die Anzahl der eingelösten E-Rezepte monatlich: Waren es im Januar noch gut 100.000, hat sich die Zahl im Mai mit 200.000 bereits verdoppelt.
Dr. Susanne Ozegowski, Abteilungsleiterin für Digitalisierung im Bundesgesundheitsministerium, sendete auf dem Hauptstadtkongress im Juni trotz der bereits positiven Signale eine klare Botschaft: „Der Einlöseweg des E-Rezepts über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist jetzt da. Das ist zugleich die Aufforderung an alle Ärztinnen und Ärzte: Legt jetzt los. Zum 1. Januar 2024 wird das E-Rezept verpflichtend.“
Ob via App, eGK oder notfalls per Ausdruck: Für alle drei Einlöseoptionen des E-Rezepts bietet die CGM für ihre Anwenderinnen und Anwender passende Unterstützung: