CGM-Podcast zur MEDICA
Video statt Wartezimmer (Teil 2)
Kim Scherer über Abrechnungsvoraussetzungen und ideale Einsatzgebiete der Videosprechstunde
Videosprechstunden erfreuen sich bei Patient:innen einer immer größeren Beliebtheit. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit die online durchgeführten Sprechstunden abgerechnet werden können? Diese Frage beantwortet uns Kim Scherer, Key Account Manager bei CLICKDOC Deutschland. Daneben nennt er uns Anwendungsfälle, in denen Videosprechstunden besonders lohnend sind.
Abrechnungsmöglichkeiten von Online-Sprechstunden
Wichtige Voraussetzung, um Videosprechstunden abrechnen zu können: Es muss ein Dienst zum Einsatz kommen, der nach den geltenden Vorgaben der KBV und GKV zertifiziert ist. Das beinhaltet auch, dass die Videosprechstundenlösung eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aufweisen kann. Herkömmliche Videodienste, wie sie oft im privaten Umfeld genutzt werden, scheiden damit von Vornherein aus.
Mit Blick auf die Abrechnungsmöglichkeiten macht es am meisten Sinn, wenn Videosprechstunden ergänzend eingesetzt werden. Nur dann können Behandlungsziffern voll abgerechnet werden. Vorstellbar sind dabei z. B. Vor- oder Nachgespräche per Videosprechstunde als Ergänzung zur medizinischen Behandlung vor Ort in der Praxis. Befundbesprechungen, Wundnachkontrollen oder Gruppentherapiesitzungen im psychotherapeutischen Bereich sind dabei nur einige wenige Beispiele, wie Videosprechstunden nutzenstiftend eingesetzt werden können.
Jetzt reinhören: Der CGM-Podcast zur MEDICA
Erfahren Sie, was beachtet werden muss, damit Online-Sprechstunden besonders hilfreich eingesetzt werden können und so die Behandlung in Arztpraxen aller Fachrichtungen unterstützen.
Es gibt ein sehr breites Spektrum von Einsatzmöglichkeiten.
Kim Scherer, Key Account Manager bei CLICKDOC Deutschland
Themen zur MEDICA 2021
Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Rund um die Fachmesse MEDICA gibt es auch in diesem Jahr viel Spannendes zu berichten. Unsere Beiträge haben wir für Sie in unserem MEDICA-Dossier zusammengetragen.