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Jahreswechsel: Diese gesetzlichen Neuregelungen sollten Niedergelassene kennen

15. Januar 2024
Stethoskop und Richterhammer symbolisieren gesetzliche Änderungen im Gesundheitswesen.

Mit dem Jahreswechsel gibt es für Ärztinnen und Ärzte traditionell einige Neuregelungen zu beachten. Auch 2024 hält zahlreiche Änderungen bereit, die Niedergelassene kennen sollten. 

Elektronisches Rezept (E-Rezept) seit Januar, Elektronischer Arztbrief (E-Arztbrief) ab März und weitere TI-Anwendungen im Herbst – viele Neuerungen zielen auch 2024 auf die weitere Digitalisierung im Gesundheitswesen. Darüber hinaus werden Änderungen im Arbeitsrecht erwartet. Hier sind aktuell gleich mehrere Gesetzentwürfe im Gesetzgebungsverfahren, etwa zur elektronischen Zeiterfassung und zum Vaterschaftsurlaub. 

Digitalisierung

Pflicht zum E-Rezept seit 1. Januar 2024

Seit 1. Januar 2024 sind Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dazu verpflichtet, immer dann ein E-Rezept auszustellen, wenn sie verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden.  Nur bei technischen Störungen und bei Hausbesuchen dürfen Ärztinnen und Ärzte auch weiterhin ein Papierrezept (Muster 16) für verschreibungspflichtige Medikamente verwenden.

Pflicht zum E-Arztbrief ab 1. März 2024

Der E-Arztbrief wird ab dem 1. März 2024 zur Pflicht. Dann müssen Ärztinnen und Ärzte den Nachweis erbringen, dass sie E-Arztbriefe versenden können. Wie für das E-Rezept benötigen sie zum Versenden einen eHBA, um sich zu identifizieren. Zudem muss er ebenfalls mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen werden. Der Versand erfolgt über den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Eine Einigung auf Bundesebene für die Vergütung des E-Arztbriefes steht noch aus.

Zugriff auf eMP und Patientenkurzakte via ePA-App ab 1. Oktober 2024

Von der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) zur ePA-App: Während die elektronischen Notfalldaten zu einer elektronischen Patientenkurzakte weiterentwickelt werden, wird der elektronische Medikationsplan (eMP) ab dem 1. Oktober 2024 zu einer eigenständigen TI-Anwendung. Die Datenspeicherung erfolgt dann nicht mehr auf der eGK. Versicherte können stattdessen via ePA-App auf sie zugreifen.

Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet diese Neuerung, dass sie ab dem 1. Oktober 2024 dazu verpflichtet sind, auf Wunsch und mit Einwilligung eines Patienten die im eMP bzw. auf der eGK gespeicherten Daten in die neue App zu übertragen und auf der eGK zu löschen. Versicherte können die Anwendungen aber wahlweise auch noch bis zum 1. Januar 2025 und anschließend so lange auf der eGK gespeichert lassen, bis diese ihre Gültigkeit verliert.

Praxis

Höherer Orientierungswert ab 1. Januar 2024

Um 3,85 Prozent und damit um 1,6 Milliarden Euro steigen die Finanzmittel für die ambulante Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten zum 1. Januar 2024. Bereits im September hatte der Erweiterte Bewertungsausschuss einstimmig beschlossen, den Orientierungswert auf 11,9339 Cent  anzuheben und so sowohl die steigenden Praxiskosten zu berücksichtigen als auch einen Inflationsausgleich für Ärztinnen und Ärzte zu gewähren.

Neuer Mutterpass seit Januar 2024

Aufgrund einiger Änderungen der Mutterschaftsrichtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gibt es seit Januar einen neuen Mutterpass. Darin wurden u. a. Begriffe vereinheitlicht, etwa Geburt statt Entbindung sowie Versicherteninformationen angepasst. Wie bisher beziehen Arztpraxen den Mutterpass und die Versicherteninformationen über ihre Kassenärztliche Vereinigung. Bereits ausgestellte Pässe können weiterhin verwendet werden.

Medizinische Software: Patient, Praxis und Gesetz fest im Blick

Als Ärztin oder Arzt sind Sie zur Einhaltung zahlreicher Gesetze verpflichtet – Gesetzeskonformität ist eine der obersten Bedingungen. Praxissoftware von CGM unterstützt Sie dabei genauso wie in vielen anderen Bereichen, mit denen Sie täglich konfrontiert sind. Hierfür haben wir unterschiedliche Lösungen konzipiert – jeweils zugeschnitten auf verschiedene Bedarfe: Welche ist die richtige für Sie?

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