BMG verschiebt die für den 1. Januar geplante verpflichtende Einführung des E-Rezepts
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unter Leitung des neuen Gesundheitsministers Dr. Karl Lauterbach sieht die Voraussetzungen für einen sicheren flächendeckenden Start des elektronischen Rezepts (E-Rezept) Anfang Januar 2022 noch nicht gegeben. Die Testphase des E-Rezepts soll nochmals verlängert werden. Ein neues Datum für die geplante Einführung wird aber nicht genannt. Vielmehr soll die Einführung erst bei nachgewiesener Funktionalität in einem noch zu definierenden Rollout-Verfahren erfolgen.
BMG teilt kritische Einschätzung der gematik-Gesellschafter
Die Gesellschafter der gematik hatten sich zuletzt für eine Verlängerung der Tests ausgesprochen. Es wurden erhebliche Bedenken geäußert, ob Ausstellung, Übermittlung, Annahme und Abrechnung von elektronischen Rezepten ab dem 1. Januar 2022 flächendeckend möglich sein würden. Anlass für die Bedenken gäben die noch laufenden Tests und eine unzureichende Erprobung. Die neue Leitung des Bundesgesundheitsministeriums greift diese Bedenken nun auf. Auch aus Sicht des Ministeriums, so heißt es in einem Brief an die Gesellschafter, seien die bisher durchgeführten Feldtests zur Erprobung des E-Rezepts noch nicht ausreichend, um einen sicheren Betrieb ab Januar 2022 garantieren zu können. Insbesondere die notwendigen technischen Komponenten würden noch nicht flächendeckend allen Akteur:innen zur Verfügung stehen. Diese technische Verfügbarkeit gemäß § 360 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB V) sei jedoch Grundvoraussetzung für die verpflichtende Einführung der elektronischen Verordnung.
Technische Voraussetzungen für E-Rezept nicht überall gegeben
Grundsätzlich ist die gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung des E-Rezepts im Patientendatenschutzgesetz (PDSG) verankert. Eine Absage der Einführung wäre demnach nur mit einer Gesetzesänderung möglich. Ist die Erstellung eines elektronischen Rezepts jedoch aus technischer Sicht nicht möglich, greift ein ebenfalls im PDSG formulierter Ausfalltatbestand. Erst kürzlich wurde diese Ausnahmeregelung für die Ärzteschaft herangezogen, da einige Praxisverwaltungssysteme (PVS) noch nicht in der Lage seien, E-Rezepte zu erstellen. Das BMG teilt diese Einschätzung. Aufgrund technischer Schwierigkeiten und Ungewissheiten könne nicht sichergestellt werden, dass das E-Rezept ab Januar überall wie gewünscht eingesetzt werden könne. Zunächst soll im kommenden Jahr deshalb der kontrollierte Test- und Pilotbetrieb schrittweise fortgesetzt und ausgeweitet werden. Ziel soll es sein, die Rahmenbedingungen für die Einführung des E-Rezepts möglichst schnell zu schaffen und dadurch einen bundesweiten Rollout zu ermöglichen. Wann genau dieser Rollout kommen wird, wurde vom BMG dabei noch nicht festgelegt.
Gegenseitige Pflichten im Rahmen der Testphase
Ein Kritikpunkt der Leistungserbringer:innen in der gematik-Gesellschafterversammlung war in der jüngsten Vergangenheit, dass es an klaren Kriterien für die Testung fehlen würde. Die Erfüllung dieser Kriterien müsste jedoch Voraussetzung für die Einführung des E-Rezepts sein. Die neue Ressortleitung des BMG hat dieser Forderung ebenfalls zugestimmt und will in den kommenden Wochen das genaue Vorgehen in der nun verlängerten Testphase näher bestimmen. Insbesondere die gegenseitigen Pflichten im Rahmen der weiteren Testung sollen dabei verbindlich abgestimmt werden. Allerdings, so erklärte das BMG auch, solle sowohl der Test- als auch der folgende Rollout-Prozess auch in Zukunft eng von der gematik begleitet werden.