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Muster 13: Übermittlung der Heilmittelverordnung via KIM entlastet Patienten, Leistungserbringer und Krankenkassen

12. September 2023

AOK PLUS und die CompuGroup Medical SE & Co. KGaA (CGM) forcieren den digitalen Austausch von Heilmittelverordnungen zwischen Praxen, Heilmittelerbringern und der Gesundheitskasse. Eine Therapeutensuche für Patienten, geringere Aufwände bei Korrekturprozessen sowie eine schnellere und effizientere Abstimmung zwischen Heilmittelerbringern, Ärzten und gesetzlicher Krankenkasse verschlanken dabei Prozesse und entlasten das Gesundheitswesen. Das Projekt in Thüringen und Sachsen ist das erste seiner Art in Deutschland und schließt sich an den erfolgreichen Roll-Out der Übermittlung von Krankenhausverordnungen an.

Der Weg von der Diagnose und Verschreibung einer Leistung bis zur letztendlichen Abrechnung durch den Therapeuten bei der Krankenkasse ist oft lang, wobei Informationen schrittweise von einer Instanz zur nächsten getragen werden. Die digitale Übermittlung einer Heilmittelverordnung von Leistungserbringern an die Krankenkasse bringt dagegen viele Vorteile:  Für Arztpraxen und Heilmittel-Leistungserbringer werden Korrekturprozesse weniger aufwendig. Die Patienten können nach Therapeuten mit speziellen Angeboten suchen und erhalten die Verordnungen benutzerfreundlich in ihrem Onlineportal angezeigt.

Diesen Prozess setzt die AOK PLUS in Sachsen und Thüringen bei der Übermittlung der Heilmittelverordnung, des sogenannten „Muster 13“, um. Nach einem erfolgreichen Pilotprojekt  wird diese Möglichkeit allen ärztlichen Praxen, die ein Verwaltungssystem der CGM nutzen, noch 2023 zugänglich gemacht.

Indem die AOK PLUS frühzeitig als Berater für die Patienten tätig werden kann, werden Arztpraxen – bisher häufig erster Ansprechpartner bei Unklarheiten – entlastet und gewinnen Zeit für die Behandlung. Der sichere Versand des Formulars erfolgt dabei via KIM (Kommunikation im Medizinwesen). Auch Änderungsanfragen und Folgeverordnungen lassen sich somit direkt zwischen ärztlicher Praxis und Heilmittelerbringern klären und austauschen.

Einsatz eines bereits erprobten und erfolgreichen Vorgehens

Mit dem Pilotprojekt zum „Muster 13“ knüpfen CGM und die AOK PLUS an ihre erfolgreiche Zusammenarbeit an. Bereits vor zwei Jahren haben beide Partner die Möglichkeit geschaffen, Krankenhausverordnungen („Muster 2“) digital zwischen den beteiligten Akteuren auszutauschen und Prozesse zu synchronisieren.  Bei planbaren Operationen – wie zum Beispiel das Einsetzen eines neuen Hüftgelenks – erfahren Krankenkassen meist erst im Nachhinein von der stationären Behandlung ihrer Versicherten. Mittels der elektronischen Krankenhausverordnung kann die AOK PLUS direkt nach der Überweisung des Patienten tätig werden und ihren Versicherten bei allen Fragen zum Thema Krankenhausaufenthalt bereits im Vorfeld beratend zur Seite stehen. 

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