Die Telematikinfrastruktur (TI) als digitales Gesundheitsnetz für Deutschland verbindet alle Leistungserbringerinnen und Leistungserbringer. Seit Juli 2021 können sich laut Beschluss des Gesetzgebers auch Heilmittelerbringer, Hebammen, Pflegedienste und -institutionen an die Telematikinfrastruktur (TI) anbinden lassen und von den sich daraus ergebenden Vorteilen profitieren. Ob Einblicke in die medizinische Historie eines Patienten über die elektronische Patientenakte (ePA) oder der schnelle und sichere Austausch unter Akteuren im Gesundheitswesen via KIM (Kommunikation im Medizinwesen): Eine Anbindung an die TI ist für Leistungserbringer hoch attraktiv. Die somit verfügbaren Informationen – wie etwa Untersuchungsbefunde, Röntgenbilder oder der elektronische Mutterpass – bieten eine fundierte Basis für medizinische Entscheidungen und Behandlungsansätze und führen zu einer Optimierung der Versorgungsqualität.
Zur Teilnahme an der TI sind ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) und ein elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B) erforderlich. Ausgegeben werden diese Ausweise zentral über das neu ins Leben gerufene elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) als zentrale Stelle aller Bundesländer mit Sitz in Münster/Nordrhein-Westfalen.
Aktuell können Beschäftigte aus den Berufsfeldern der Physiotherapie, Pflege, und Geburtshilfe, die ihre Berufserlaubnis in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern erhalten haben und ihren Beruf auch in diesen Bundesländern ausüben, entsprechende Anträge stellen. Ab Sommer 2022 soll der Betrieb dann auf alle weiteren Bundesländer ausgeweitet werden.
Der Ablaufplan des eGBR
Die drei Schritte bis zur TI
Im NRW Serviceportal können Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten aus den genannten Bundesländern ihren eHBA ganz bequem hier online beim eGBR beantragen. Für die Antragstellung benötigt man die Berufserlaubnisurkunde in digitaler Form (z. B. als Foto oder PDF).
Das eGBR leitet den Antrag umgehend an die Stelle weiter, welche die Berufserlaubnis erteilt hat bzw. die Ausstellung bestätigen kann. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten vom eGBR eine Vorgangsnummer. Mit dieser können kann man den eHBA beim zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter, der Firma D-Trust GmbH, bestellen. Für die Bestellung ist eine vorherige Identifizierung über ein Postident-Verfahren erforderlich.
Auch diesen Vorgang starten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten wieder im NRW Serviceportal – dieses Mal hier. Für die Antragsstellung werden dort dann folgende Unterlagen benötigt:
oder
Alle Angaben im Antrag oder in der Erklärung beziehen sich auf diejenige Person bzw. Institution, für die der Antrag gestellt oder die Erklärung abgegeben wird.
Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags erhalten Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten eine weitere Vorgangsnummer vom eGBR. Mit dieser Vorgangsnummer können sie ihre SMC-B bei dem zugelassenen Vertrauensdiensteanbieter, der D-Trust GmbH, hier bestellen.
Sobald beide Ausweiskarten vorliegen, steht der Anbindung an die TI nichts mehr im Wege. Während des Pilotbetriebes werden seitens des eGBR keine Bearbeitungsgebühren erhoben. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten im Internet unter www.egbr.de.
Damit die Beantragung schnell und unkompliziert durchgeführt werden kann, sollten folgende Unterlagen bereitgehalten werden:
Für den eGBR-Eintrag und den eHBA-Antrag wird benötigt:
Für die Bestellung des eHBA beim Vertrauensdiensteanbieter D-Trust GmbH wird benötigt:
Für die Bestellung der SMC-B wird benötigt: