Sehr geehrte Damen und Herren,
die Vorteile eines digitalisierten Gesundheitswesens sind unbestreitbar. Um die Digitalisierung zu beschleunigen, hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Krankenkassen die Kosten für Einführung und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) in Ihrer Hebammen-Praxis erstatten. Das gilt nicht nur für Geräte wie den TI-Konnektor und Kartenterminals, sondern auch für Anwendungen wie die elektronische Patientenakte mit elektronischem Mutterpass, das Stammdatenmanagement oder die sichere Kommunikation im Medizinwesen. Zudem wird Ihr Einrichtungsaufwand mit einer TI-Startpauschale von EUR 900 vergütet. Die Details zur Kostenerstattung haben wir für Sie zusammengestellt: Finanzierung und Erstattung im Detail
TI-Einstieg für Hebammen auf Förderniveau
Mit anderen Worten: Ihre Patientinnen und Sie nutzen die Vorteile der TI ohne großen finanziellen Aufwand, weil die Kosten erstattet werden. Alles, was Sie für die Erstattung tun müssen: Sie registrieren sich beim Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und beantragen die Finanzierung im GKV-Antragsportal. Die Vorteile der TI-Anbindung für Hebammen haben wir hier zum Nachlesen für Sie zusammengefasst: Weniger Bürokratie – mehr Effizienz: 5 Vorteile der TI für Hebammen
Digitalisierung mit einem erfahrenen Partner
Die CGM hat bereits mehr als 60.000 Einrichtungen des Gesundheitswesens erfolgreich in die TI eingebunden. Diese Erfahrung teilen wir gerne mit Ihnen und unterstützen Sie auf dem Weg in die digitale Zukunft. Unser Serviceteam ist gerne jederzeit für Sie erreichbar. Rufen Sie einfach an: +49 (0) 261 8000-2327 – oder schreiben Sie uns: vertrieb.ti@cgm.com.
Herzliche Grüße aus Koblenz
Ihre Division Connectivity
Im Folgenden noch ein Überblick der anstehenden Events und aktuellen Themen: