Deutschland

Archiv: TI-Förderung für Zahnärztinnen und Zahnärzte

Förderung des Anschlusses an die TI

Die Spitzenorganisationen der Leistungserbringer und die Krankenkassen müssen im Rahmen des E-Health-Gesetzes Finanzierungsvereinbarungen schließen. Im Einzelnen wurden folgende Förderungen für Zahnärzte vereinbart:

  • Erstattungsbetrag ePA-Konnektor (mit Funktion für qualifizierte elektronische Signatur, VSDM, NFDM, eMP und ePA) zzgl. einem E-Health-Kartenterminal: 1.794,— € (ePA Funktionalität kann auch mittels Upgrade nachgeliefert werden)
  • Erstattungsbetrag eines weiteren stationären E-Health Kartenterminals je Standort, wenn ein ePA fähiger Konnektor genutzt wird: 595,— €
  • Erstattungsbetrag für mobiles Kartenterminal: 356,— €
  • Erstattungsbetrag für Praxisausweis (SMC-B): 465,— € (Einmalzahlung für 5 Jahre)
  • Erstattungsbetrag für eHBA: 233,— € (Einmalzahlung für 5 Jahre)
  • TI-Startpauschale: 900,— € (einmalig)
  • Beträge für den laufenden Betrieb: 84,50 € monatlich (86,— € ab ePA-Upgrade)

Weitere Informationen zu der Pauschalen-Vereinbarungen finden Sie hier auf der Seite der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung.

 

Förderung des Hardwaretauschs

In der Pauschalen-Vereinbarung zwischen der KZBV und dem GKV-Spitzenverband in der zuletzt geänderten Fassung vom 14.09.2022 wurde die Höhe der Förderung des Hardwaretauschs für vertragszahnärztliche Praxen festgelegt:

  • Erstattungsbetrag Austausch-Konnektor (inklusive Entsorgung Altgerät, Installation SMC-B, 
    Austausch einer gSMC-KT: 2.300,— € brutto
  • Erstattungsbetrag je weiterer gSMC-KT (bei Ablauf innerhalb der nächsten sechs Monate): 100,— € brutto

Alle Angaben ohne Gewähr; Irrtümer vorbehalten.