Gesundheitsdienstleister wie Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und weitere Leistungserbringer erhalten eine monatliche TI-Pauschale. Die Höhe dieser Pauschale wird anhand verschiedener Kriterien wie dem Ausstattungsgrad, dem Zeitpunkt der Erstausstattung und anderen relevanten Faktoren festgelegt.
Weitere Details zur Neuregelung erhalten Sie auf dieser Seite.
Anzahl Vertragsärzte / Vertragszahnärzte / Psychotherapeuten in der Praxis | Höhe der monatlichen TI-Pauschale 2024/2025 | Reduzierung der TI-Pauschale 2024/2025 |
bis zu 3 | 246,93 €/256,44 € | 123,47 €/128,22 € |
mehr als 3 bis zu 6 | 293,67 €/304,98 € | 146,83 €/152,48 € |
mehr als 6 bis zu 9 | 336,37 €/349,32 € | 168,18 €/174,66 € |
mehr als 9 | 336,37 €/349,32 € plus 29,70 €/30,84 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte** | 168,18 €/174,66 € plus 14,85 €/15,42 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte |
*Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, wird keine TI-Pauschale gezahlt. Folgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: NFDM, eMP, ePA, KIM, eAU, eArztbrief (nur Ärzte und Psychotherapeuten) und E-Rezept.
**Eine Praxis mit 10, 11 oder 12 Ärzten/Psychotherapeuten erhält eine monatliche TI-Pauschale von 366,07 Euro/380,16 Euro, mit 13, 14 oder 15 Ärzten von 395,77 Euro/411 Euro und mit 16, 17 oder 18 von 425,47 Euro/441,84 Euro usw.
Anzahl Vertragsärzte / Vertragszahnärzte / Psychotherapeuten in der Praxis | Höhe der monatlichen TI-Pauschale 2024/2025 | Reduzierung der TI-Pauschale auf 50 %, wenn eine TI-Anwendung fehlt* 2024/2025 |
bis zu 3 | 136,74 €/142,01 € | 68,37 €/71,00 € |
mehr als 3 bis zu 6 | 148,81 €/154,54 € | 74,41 €/77,28 € |
mehr als 6 bis zu 9 | 156,85 €/162,89 € | 78,43 €/81,45 € |
mehr als 9 | 156,85 €/162,89 € plus 14,85 €/15,42 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte** | 78,43 €/81,45 € plus 7,43 €/7,72 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte |
*Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, wird keine TI-Pauschale gezahlt. Folgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: NFDM, eMP, ePA, KIM, eAU, eArztbrief (nur Ärzte und Psychotherapeuten) und E-Rezept.
**Eine Praxis mit 10, 11 oder 12 Ärzten/Psychotherapeuten erhält eine monatliche TI-Pauschale von 171,70 Euro/178,31 Euro, mit 13, 14 oder 15 Ärzten von 186,55 Euro/193,73 Euro und mit 16, 17 oder 18 von 201,40 Euro/209,15 Euro usw.
Anzahl Vertragsärzte / Vertragszahnärzte / Psychotherapeuten in der Praxis | Höhe der monatlichen TI-Pauschale 2024/2025 | Reduzierung der TI-Pauschale auf 50 %, wenn eine TI-Anwendung fehlt* 2024/2025 |
bis zu 3 | 207,13 €/215,11 € | 103,57 €/107,56 € |
mehr als 3 bis zu 6 | 252,13 €/261,84 € | 126,06 €/130,91 € |
mehr als 6 bis zu 9 | 293,10 €/304,39 € | 146,55 €/152,19 € |
mehr als 9 | 293,10 €/304,39 € plus 29,70 €/30,84 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte** | 146,55 €/152,19 € plus 14,85 €/15,42 € für jeweils bis zu drei weitere Ärzte |
*Wenn mehr als eine TI-Anwendung fehlt, wird keine TI-Pauschale gezahlt. Folgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: NFDM, eMP, ePA, KIM, eAU, eArztbrief (nur Ärzte und Psychotherapeuten) und E-Rezept.
**Eine Praxis mit 10, 11 oder 12 Ärzten/Psychotherapeuten erhält eine monatliche TI-Pauschale von 322,80 Euro/335,23 Euro , mit 13, 14 oder 15 Ärzten von 352,50 Euro /366,07 Euro und mit 16, 17 oder 18 von 382,20 Euro/396,91 Euro usw.
Für Apotheken gibt es drei TI-Pauschalen, die sich nach der Anzahl der jährlich abgegebenen Packungen von Fertigarzneimitteln unterscheiden.
Apotheken erhalten die volle TI-Pauschale, wenn sie entweder noch keine Erstausstattung besitzen oder diese vor dem 1. Januar 2021 erfolgt ist.
Volle monatliche TI-Pauschale (gestaffelt nach Packungsmengen):
0–19.999 GKVRx | 20.000–39.999 GKVRx | ab 40.000 GKVRx |
205,99 € (2024) 213,93 € (2025) | 242,84 € (2024) 252,18 € (2025) | 279,69 € (2024) 290,45 € (2025) |
Für Apotheken, die vor dem 01.07.2023 an die TI angeschlossen wurden und eine entsprechende Förderung beantragt haben, gilt für die ersten 30 Monate nach Inbetriebnahme eine reduzierte monatliche TI-Pauschale:
0–19.999 GKVRx | 20.000–39.999 GKVRx | ab 40.000 GKVRx |
102,99 € (2024) 106,96 (2025) | 121,42 € (2024) 126,09 € (2025) | 139,84 € (2024) 142,11 € (2025) |
Wenn die Apotheke bis zum 30.06.2023 an die TI angeschlossen wurde und die Inbetriebnahme weniger als 30 Monate zurückliegt und eine Anwendung fehlt, wird die Pauschale noch einmal halbiert.
Die doppelt reduzierte monatliche TI-Pauschale beträgt in diesen Fällen:
0–19.999 GKVRx | 20.000–39.999 GKVRx | ab 40.000 GKVRx |
51,50 € (2024) 53,48 € (2025) | 60,71 € (2024) 63,05 € (2025) | 69,92 € (2024) 73,61 € (2025) |
Die TI-Pauschalen können gekürzt werden, wenn TI-Anwendungen fehlen. Wenn eine TI-Anwendung fehlt, erfolgt eine Kürzung um 50%, ab zwei fehlenden Anwendungen wird keine Pauschale bezahlt.
FFolgende TI-Anwendungen müssen vorgehalten werden: eMP, ePA, E-Rezept und KIM.
Hinweis: Die genannten Beträge zur TI-Pauschale für Apotheken sind noch nicht offiziell von dem Deutschen Apothekenverband veröffentlicht.
Die monatliche Grundpauschale für physiotherapeutische Praxen beträgt seit dem 1. Januar 2025 207,93 € pro Praxis (2024: 200,22 € und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren quartalsweise ausgezahlt. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschlagspauschale für jeden Mitarbeitenden mit elektronischem Heilberufeausweis (eHBA) von monatlich 7,77 € (2024: 7,48 €).
Um die Pauschalen vollständig zu erhalten, müssen Praxen an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sein und eine funktionierende Ausstattung mit der KIM-Anwendung (Kommunikation im Medizinwesen) vorweisen. Fehlt die Anwendung KIM, erfolgt eine Kürzung der Pauschale um 50%.
Die monatliche Grundpauschale beträgt seit dem 1. Januar 2025 207,93 € (2024: 200,22 €) und wird über einen Zeitraum von fünf Jahren quartalsweise ausgezahlt. Darüber hinaus erfolgt eine Zuschlagspauschale von monatlich 7,77 € (2024: 7,48 €) je nach Geburtenrate*:
Staffelung der Zuschlagspauschale
Anzahl Zuschlagspauschale nach § 3 Abs. 10 S. 2 Festlegung des BMG | kleiner/gleich 100 Geburten/Jahr | über 100 Geburten bis kleiner/gleich 200 Geburten/Jahr | über 200 Geburten/Jahr |
2 | 3 | 4 |
Für den Erhalt der vollständigen TI-Pauschale muss eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) bestehen und folgende Anwendungen vorgehalten werden: Notfalldatenmanagement (NFDM) / elektronischer Medikationsplan (eMP), elektronische Patientenakte (ePA) und Kommunikation im Medizinwesen (KIM).
Die TI-Pauschalen können gekürzt werden, wenn TI-Anwendungen fehlen. Wenn eine TI-Anwendung fehlt, erfolgt eine Kürzung um 50%. Ab zwei fehlenden Anwendungen wird keine Pauschale bezahlt.
*Die genannten Beträge zur TI-Pauschale für Hebammen sind noch nicht offiziell von dem GKV-Spitzenverband veröffentlicht.
Gemäß § 380 Abs. 2 Nr. 2 SGB V können zahntechnische Labore ab dem 1. Juli 2024 im Zuge der Nutzung der Telematikinfrastruktur (TI) zum Ausgleich der Ausstattungs- und Betriebskosten finanzielle Erstattungen von den Krankenkassen erhalten.
Die Höhe der Erstattung orientiert sich dabei an der Vereinbarung der Vertragsärztinnen und -ärzte und beläuft sich auf monatlich 207,93 € (2024: 200,22 €) über 5 Jahre. Dazu kommen 7,77 € (2024: 7,48 €) für (maximal) einen elektronischen Berufsausweis.*
Um die Pauschalen vollständig zu erhalten, muss eine Anbindung an die TI bestehen und eine funktionierende Ausstattung mit der Anwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) vorgewiesen werden. Fehlt die Anwendung KIM, erfolgt eine Kürzung der Pauschale um 50%.
*Die genannten Beträge zur TI-Pauschale für Dentallabore sind noch nicht offiziell von dem GKV-Spitzenverband veröffentlicht.
Die Finanzierungsvereinbarung für Pflege-Einrichtungen kann unter Ihr Partner bei der Telematikinfrastruktur Pflege | CGM SOZIAL - cgm.com nachgelesen werden.