Der Deutsche Apothekerverband e.V. (DAV) und der Spitzenverband der Krankenkassen (GKV-SV) haben gemeinsam eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen und diese im Juni 2021 nochmals zugunsten der Apotheken angepasst.
Wichtiger Hinweis: Die neuen Beträge von Juni 2021 treten rückwirkend zum 01.04.2021 in Kraft. Nicht nur für Apotheken, die sich künftig an die TI anbinden lassen, gibt es damit mehr Geld, auch bereits angebundene Apotheken profitieren. Ein Antrag ist für die Auszahlung nicht erforderlich.
Die Erstattungspauschale wurde um 165,— € und die Pauschalen für Kartenterminals um
50,— € angehoben. Dazu wird ein Handscanner mit
150,— € bezuschusst. Bereits gestellte oder beschiedene Inbetriebnahme-Anträge werden automatisch nachbearbeitet und beschieden.
René Dunkel, Vice President TI & VAS
Die Erstattung der Erstanbindung erfolgt auf Nachweis über den Nacht- und Notdienstfond. Der Nachweis für die technische Inbetriebnahme kann in Form einer Selbsterklärung erfolgen.
Die technische Inbetriebnahme ist abgeschlossen, wenn ...
Auch die Antragstellung der Erstattung von weiteren eHBA erfolgt über den Nacht- und Notdienstfonds. Dazu ist eine Eigenerklärung erforderlich, dass die Angestellten keinen anderweitig geförderten Ausweis beantragt haben.
Alle Angaben ohne Gewähr; Irrtümer vorbehalten.