Seit 01. Januar 2022 sind Labore verpflichtet, nachgewiesene meldepflichtige Infektionskrankheiten via Schnittstelle an DEMIS (Deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) zu melden. Ab dem 01. Januar 2023 sind nun auch Ärzte, Krankenhäuser und alle weiteren Akteure dazu angehalten, elektronisch DEMIS Meldungen vorzunehmen. Ziel hierbei ist u. a. die Entlastung der Gesundheitsämter und die Beschleunigung des Informationsflusses. Eine frühzeitige Umsetzung zum Herbst 2022 ist sinnvoll, wenn Sie eine hohe Zahl COVID-19 Hospitalisierungen erwarten.
DEMIS ist das Deutsche elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz. Es erweitert und modernisiert das bestehende Meldesystem für Infektionskrankheiten, indem es eine durchgängige elektronische Informationsverarbeitung ermöglicht und damit die Übermittlung via Fax ablöst. Der Aufwand wird somit für die Meldenden als auch für die zuständigen Behörden reduziert. Eine ggf. notwendige Kontaktierung und Nachverfolgung wird schneller eingeleitet und der Infektionsschutz somit verbessert.
Der Verdacht der Erkrankung, die Erkrankung oder der Tod einer der in § 6 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheiten sind via DEMIS durch Ärzte zu melden. Hierzu gehören u. a. Masern, Influenza, oder auch Erkrankungen durch Rotaviren. Diese Meldung muss gesetzlich verpflichtend ab 01. Januar 2023 über DEMIS erfolgen. Die gematik stellt im Auftrag des RKI hierfür eine FHIR-Schnittstelle zur Verfügung. Unsere Lösung verwendet diese Schnittstelle für die Datenübermittlung. Über diese Meldepflichten hinaus, sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (abrufbar unter https://dserver.bundestag.de/btd/20/025/2002573.pdf und Ergänzung durch Rechtsverordnungen) zusätzlich tägliche Meldepflichten zur Krankenhausbettenkapazität („belegte“ und „betreibbare“ Betten) ab September 2022, ebenfalls über DEMIS, vor. Auch diese Meldepflichten werden mit unserer Lösung möglich sein.
Bei Verstößen gegen die genannten Meldepflichten drohen nach §73 Abs. 1a, Nr. 2, Abs. 2 IfSG Bußgelder bis zu 25.000 EUR pro Einzelfall.
Auf Basis der vorhandenen Patientendaten wird in CGM MEDICO die DEMIS Meldung via Web-Applikation erfolgen. Die Lösung wird in die Benutzeroberfläche des KIS eingebettet und ermöglicht sowohl die Erfassung von Meldungen im patientenzentrierten Kontext als auch den Zugriff auf patientenübergreifende Listen. Folgende Funktionen werden in CGM MEDICO entwickelt:
CGM MEDICO bietet neben den gesetzlichen Anforderungen eine Reihe weiterer hilfreicher Funktionen.
Die einfache Übertragung aller relevanten Daten an DEMIS ist auch mit fremden KIS möglich.
Je nach verwendetem Krankenhausinformationssystem (KIS) ist grundsätzlich auch ein fallbezogener Aufruf aus dem KIS realisierbar. Unsere Lösung bietet neben der Erfassung von Meldungen und deren Versand auch eine praktische Übersicht der Meldungen mit dem jeweiligen Status.
Alle Meldeformulare sind dynamisch aufgebaut und enthalten die erforderlichen Plausibilitäts- und Vollständigkeitsprüfungen. Die Kommunikation mit DEMIS erfolgt gemäß Spezifikationen der gematik über die DEMIS FHIR-Schnittstelle unter Verwendung des RKI-Zertifikates Ihrer Einrichtung.