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Rechtsgutachten für TI-Anbindung und Kostenübernahme: Betriebsärzt:innen fordern Gleichberechtigung

Schon 2020 hat die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) gefordert, allen Betriebsärzten in Deutschland eine TI-Anbindung zu ermöglichen – inklusive Refinanzierung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Zwei Jahre später hat sich wenig verändert. Daher folgt jetzt ein Rechtsgutachten der DGAUM.

An die Telematikinfrastruktur (TI) sind in Deutschland aktuell die meisten Medizinerinnen und Mediziner angebunden. Die über 12.000 Betriebsärzte blieben bislang unberücksichtigt. Gegen diese Ungleichbehandlung geht die DGAUM seit Längerem vor. Jetzt hat sie einen neuen Versuch gestartet, bald eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu erzielen.

Gleichbehandlung im Fokus

Mit einem Rechtsgutachten richtet sich die DGAUM erneut an das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Nur mit einer TI-Anbindung und der finanziellen Entlastung sei es möglich, gleiche Bedingungen für die Ärzteschaft zu schaffen. Unklar ist, warum Betriebsärzt:innen bislang überhaupt von der Telematikinfrastruktur ausgeschlossen sind. Denn der Gesetzgeber führt im Präventionsgesetz ihre wichtige Rolle explizit an. 

Regelungen zu Schutzimpfungen

Einen kleinen Zwischenerfolg erzielte die DGAUM 2019: Durch den Selektivvertrag DGAUM Selekt können Betriebsärzte wie auch Arbeitsmediziner seit zwei Jahren Schutzimpfungen bei Betriebsangehörigen als Leistungsbestandteil im Rahmen des SGB V abrechnen.

Software für Arbeitsmedizin CGM ISIS MED

Die Software für Arbeitsmedizin CGM ISIS MED bietet Betriebsärzt:innen verschiedenste Lösungen aus einer Hand. Im Rahmen der COVID-Impfungen etwa hat sie vielen Betriebsärztinnen und Betriebsärzten ihren Arbeitsalltag erheblich erleichtert. Und wenn die TI-Anbindung kommt? Dann sind die Anwenderinnen und Anwender ebenfalls im Vorteil.

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