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Telearbeitsmedizin als Chance

8. April 2021 | Nicole Graf
Videosprechstunde Betrieb

Telemedizin hält Einzug bei Betriebsmedizinern

Im Rahmen der Beratung von Beschäftigten steigt die Bedeutung der Telearbeitsmedizin. Als Beispiel kann das Angebot von Videosprechstunden herangezogen werden. Diese ermöglichen auch unter schwierigen Bedingungen einen einfachen und schnellen Draht zu den Mitarbeitern eines Unternehmens.

Pandemie als Treiber von Videosprechstunden und Co.

Arbeitsmediziner in Unternehmen sind in diesen Zeiten als Berater besonders gefragt – zur Beratung der notwendigen Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus, aber auch zur individuellen Beratung der Beschäftigten bei Sorge vor einer Infektion. Unterstützt werden sie dabei von telemedizinischen Anwendungen. So ermöglicht eine Videosprechstunde beispielsweise ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Gespräch unter Einhaltung aller notwendigen Kontaktbeschränkungen.

Die Corona-Pandemie ist somit nicht nur bei niedergelassenen Ärzten ein Treiber der Digitalisierung. Auch im Bereich Arbeitsmedizin steigen Angebot und Nachfrage von telemedizinischen Leistungen. Gerade, wenn es um Vorsorgemaßnahmen geht, suchen Betriebsärzte zunehmend auch per Video den Kontakt. Nicht nur zu den Beschäftigten, sondern auch zu niedergelassenen Ärzten, um beispielsweise fachliche Rücksprache zu halten. Ein gutes Beispiel sind hierbei dermatologische Fragestellungen. Schließlich gehört in vielen Branchen die Behandlung von arbeitsbedingten Hauterkrankungen bis hin zur Früherkennung von Hautkrebs zu den wichtigsten Aufgabengebieten eines Betriebsmediziners.

Einsatzgebiete der Telemedizin im Unternehmen

Nicht nur im Rahmen der Pandemie, auch bereits zuvor war das Thema Telemedizin also kein Neuland in der Betriebsmedizin. Gerade in großen Unternehmen bieten Arbeitsmediziner häufig Videosprechstunden als Service für Mitarbeiter an, die beispielsweise ins Ausland entsendet wurden. Dadurch kann die bekannte und hochwertige arbeitsmedizinische Betreuung auch dort gewährleistet werden.

Ein Betriebsarzt kann Beschäftigen eine Videosprechstunde anbieten oder beispielsweise auch Mitarbeiterschulungen in digitaler Form durchführen. Daneben kann er per Video an einer Sitzung des Arbeitsschutzausschusses teilnehmen oder Unternehmen per Videokonferenz an allen Standorten weltweit zu arbeitsmedizinischen Themen beraten. Daneben können Beratungen mit Blick auf chronische Arbeitsbelastungen oder Gespräche im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements ebenfalls einfach und komfortabel per Video durchgeführt werden.

Vorteile der Telearbeitsmedizin

Die Vorteile telemedizinischer Angebote in der Arbeitsmedizin liegen klar auf der Hand. In der aktuellen Pandemiezeit kann mit Videogesprächen der reale Kontakt zu Patienten reduziert werden. Gerade in großen Unternehmen empfängt ein Betriebsarzt an Sprechtagen oft sehr viele Beschäftigte. Durch den Einsatz von Videosprechstunden kann ein Betriebsarzt nicht nur sich selbst vor einer Ansteckung schützen. Er schützt gleichzeitig auch die Mitarbeiter des Unternehmens vor einer Ansteckung. Alleine schon durch die Vermeidung eines gemeinsamen Aufenthaltes im Wartebereich vor dem Termin. Gleichzeitig ermöglicht das Angebot von Videosprechstunden eine effektivere Betreuung der Mitarbeiter: Die Kosten und der Zeitaufwand für die Anfahrt entfallen.

Das sollten Betriebsmediziner bei der Online-Sprechstunde beachten

Telemedizin per Videotechnik funktioniert nur sicher und verlässlich, wenn bei der zugrundliegenden Technologie auf Qualität geachtet wird. Dazu gehören neben einer guten und stabilen Internetverbindung auch die Gewährleistung einer guten Bildqualität. Deswegen sollte vorab überprüft werden, ob die vorhandene Hardware bzw. das vorhandene Netzwerk dies leisten kann. Bei der eigentlichen Durchführung der Videosprechstunde muss ein Höchstmaß an Datensicherheit gewährleistet sein. Betriebsärzte, die Videosprechstunden in ihr Angebot aufnehmen möchten, sollten darauf achten, dass u. a. eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung vorliegt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat verschiedene Videosprechstundenanbieter geprüft und zertifiziert. Empfehlenswert ist deshalb die Zusammenarbeit mit einem dieser zertifizierten Anbieter für Videosprechstunden (z. B. CGM ELVI). Nur so können die hohen Anforderungen an Qualität und Sicherheit bei der Durchführung gewahrt werden. 

Gleichzeitig müssen zu jedem Zeitpunkt die Privatsphäre und das Patientengeheimnis bewahrt werden. So sollte sich der Betriebsarzt während der Online-Sprechstunde in einem separaten Raum befinden, damit unerwünschte Zuhörer vermieden werden. Schließlich unterliegt auch das digitale Arzt-Patienten-Gespräch der Schweigepflicht.

Die Rolle der Telearbeitsmedizin

Die Digitalisierung wird das Gesundheitswesen stark verändern – und zwar zugunsten von Patienten und Behandlern. Sie bietet zahlreiche Chancen, die Medizin mithilfe von digitalen Technologien noch besser zu machen und Versorgungsabläufe effizienter zu organisieren. Auch in der Arbeitsmedizin kann die Telemedizin die klassische Betreuung ergänzen und in manchen Bereichen sogar vereinfachen und verbessern. Dennoch wird auch weiterhin ein Betreuungsangebot vor Ort nötig sein. Schließlich lassen sich Schutzimpfungen, ob gegen Grippe oder Covid-19, nicht über den Bildschirm durchführen.

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