Wer heute oder in naher Zukunft seine Praxis an einen Wunschnachfolger abgeben will, muss rechtzeitig mit der Vorbereitung beginnen. Zumal es schon bald deutlich weniger potenzielle Nachfolger als scheidende Ärztinnen und Ärzte geben wird. Auf diese Fragen sollten Ärzte und Ärztinnen Antworten parat haben.
Ab 2030 wird die demografische Alterung an Dynamik gewinnen: Denn dann erreichen nach und nach die Baby-Boomer, die zwischen 1959 und 1968 geboren sind, das Rentenalter. Die Jahrgänge, die als Nachfolger für eine Praxis in Betracht kommen, sind deutlich geburtenschwächer und damit zahlenmäßig unterlegen. Allein diese Gleichung macht deutlich: Wer seine Praxis an eine Kandidatin oder einen Kandidaten der Wahl abgeben will, muss sich gegen Konkurrenz behaupten und die Übergabe aktiv und attraktiv gestalten.
Je besser eine Ärztin oder ein Arzt im Vergleich zu alternativen Angeboten vorbereitet ist, desto größer sind die Chancen, das eigene Lebenswerk zu den gewünschten Konditionen und an einen Kandidaten der Wahl zu übergeben. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist die rechtzeitige Vorbereitung: Fünf Jahre Vorlauf haben sich in der Praxis als optimal herausgestellt. Doch nicht nur die Zeit ist ein erfolgskritischer Faktor. Auf die folgenden Fragen sollten scheidende Ärztinnen und Ärzte u. a. Antworten parat haben:
Letztere Frage ist gerade in Hinblick auf den zunehmenden Wunsch nach der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht zu unterschätzen und kann mitunter zum Zünglein an der Waage werden. So gilt sorgsam zu prüfen, ob die Praxis realistisch auch von mehreren Ärztinnen und Ärzten geführt werden kann.
Auch wenn zukünftige Ärztinnen und Ärzte wohl keine Angst haben müssen, dass zu wenige Patienten zu ihnen kommen: Der Patientenstamm ist der eigentliche Schatz einer Arztpraxis, der bei einer Praxisübernahme eine tragende Rolle spielt. So macht es Sinn, bis zum Schluss darauf zu achten, dass Faktoren wie Größe, Altersstruktur und Klientel von Anfang an auch eine gute wirtschaftliche Ausgangsbasis für den Nachfolger schaffen.
Bei einem Praxisverkauf kommt Paragraf 613a des BGB zum Tragen: Es handelt sich um einen „Betriebsübergang“, bei dem Arbeitsverträge 1:1 auf den Praxiskäufer übergehen. Oder anders ausgedrückt: Der Käufer übernimmt die Rechte und Pflichten der zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse. Rechtlich einwandfrei ausgearbeitete Arbeitsverträge verbessern folglich die Verhandlungsposition, während optimierungsbedürftige Verträge, zu denen z. B. auch einige Musterverträge zählen, den Wert einer Praxis senken.
Was auf den ersten Blick mit einer Abgabe nicht zusammenpassen will, kann am Ende von hohem Wert sein: Investitionen in die Zukunft. So gilt ähnlich wie bei dem Verkauf eines alten Hauses: Erforderliche Investitionen in großem Umfang drücken nicht nur den Kaufpreis. Im schlimmsten Fall werden sie zum entscheidenden Gegenargument einer Übernahme.
In den meisten Fällen ist ein Mietvertrag zentraler Bestandteil einer Praxisübergabe. Um die Abgabeverhandlungen nicht unnötig zu verlängern, sollten Ärztinnen und Ärzte daher auch auf relevante Fragen in diesem Zusammenhang gut vorbereitet sein.
Fakt ist: Die angeführten Fragen sind nur ein Ausschnitt dessen, worauf sich scheidende Ärztinnen und Ärzte vorbereiten müssen – mit Sorgfalt und Weitblick. Viele Ärztinnen und Ärzte verlassen sich daher auf die interdisziplinäre Beratung und Begleitung der Unternehmensberatung von CompuGroup Medical: BUSINESS CONSULTING. Eine Investition, die sich lohnt. Denn sie ermöglicht gerade auch Babyboomern, was sich Ärztinnen und Ärzte auf dem Weg in den Ruhestand wünschen: die Abgabe des Lebenswerks zu Wunschkonditionen – an einen Kandidaten der Wahl.