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Was braucht man, um eine eigene Praxis zu gründen?
Um als Ärztin oder Arzt eine eigene Praxis zu eröffnen, müssen einige Punkte vor der eigentlichen Umsetzung durchdacht werden. Zum Beispiel sollte festgestellt werden, welche Niederlassungsform die eigenen Vorstellungen der Selbstständigkeit am besten trifft. Dabei ist die Auswahl neben der beliebten Einzelpraxis groß: Flexible Teilzeit-Modelle oder Praxisgemeinschaften haben individuelle Vor- und Nachteile. Wenn Sie sich für ein Modell entschieden haben, sollte ein Businessplan erstellt werden. Dieser hilft nicht nur möglichen Geldgebern, Klarheit für das Gründungsvorhaben zu schaffen, sondern schärft bei Gründenden oftmals während der Erstellung die Vision. Wir fassen für Sie zusammen, worauf es beim Businessplan von der Geschäftsidee bis hin zum Finanzplan ankommt und wo Sie Unterstützungerhalten. Damit es dann zeitnah losgehen kann, haben wir für Sie die ersten vier Schritte zur Existenzgründung Ihrer Arztpraxis zusammengestellt.
Welche Niederlassungsform ist die beste?
Für die ärztliche Selbstständigkeit gibt es zahlreiche Formen der Niederlassung. Am weitesten verbreitet ist in Deutschland nach wie vor die Einzelpraxis (hausärztlich und fachärztlich) mit circa 56.882 Praxen im Jahr 2020. Die Anzahl der Gemeinschaftspraxen (sowohl hausärztlich, fachärztlich als auch Versorgungsbereich übergreifend) lag in 2020 bei 17.835 – das zeigen die Gesundheitsdaten der KBV. Die Unterschiede dieser Niederlassungsformen liegen auf der Hand: Während Ärzt:innen in der Einzelpraxis alleinige Gestaltungsfreiheit über sämtliche Bereiche in der Hand halten, bilden die Kolleg:innen in der Gemeinschaftspraxis eine organisatorische und wirtschaftliche Einheit.
Neben der Gemeinschaftspraxis ist die Praxisgemeinschaft eine Art Verbindung der Formen Einzelpraxis und Gemeinschaftspraxis. (Achtung: Trotz ähnlicher Formulierung gibt es Unterschiede zwischen Gemeinschaftspraxis und Praxisgemeinschaft.) Ärztinnen und Ärzte in Praxisgemeinschaften agieren unter dem Motto „Selbstständig und doch nicht allein“. Ressourcen wie Praxisräume, medizinische Geräte und Fachpersonal können bei dieser Niederlassungsform gemeinsam genutzt werden. Medizinisch und wirtschaftlich ist jedes Verbundmitglied allerdings eigenständig – das zeigt sich im eigenen Patientenstamm und der getrennten Abrechnung.
Mit der Teilzulassung können Selbstständigkeit und Anstellung kombiniert werden. Oftmals sind Ärztinnen und Ärzte bei dieser Niederlassungsform mit einer gewissen Stundenanzahl freiberuflich in der eigenen Praxis und halbtags in einem Krankenhaus tätig – oder die freie Zeit wird für Familie und Freizeit genutzt. Gibt es in einem Zulassungsbereich beispielsweise nur eine Zulassung, können Medizinerinnen und Mediziner auch eine Jobsharing-Praxis eröffnen. Dabei gibt es zwei Möglichkeiten der wirtschaftlichen Umsetzung: Ein Praxisinhaber und ein Angestellter (Jobsharer) – dabei erhält der Jobsharer keine eigene Zulassung als Vertragsarzt. Oder die Gründung einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG). Hierbei erhält der Jobsharer als Juniorpartner eine eigene Zulassung, die allerdings zunächst an die des Vertragsarztes gekoppelt ist.
In unserer Infografik erhalten Sie einen schnellen Überblick über die Unterschiede der Niederlassungsformen. Detaillierte Informationen zur gesamten Gründung erhalten Sie in unserem Whitepaper zur Praxisgründung.
Tipp: Bedenken Sie bei der Entscheidung der Niederlassungsform auch Ihre persönlichen Vorlieben und künftige Lebensplanung.
Wie erstelle ich einen Businessplan?
Eine Arztpraxis ist heute mehr denn je als eigenständiges Unternehmen zu betrachten. Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit werden Ärztinnen und Ärzte somit gleichzeitig Unternehmerinnen und Unternehmer und übernehmen langfristig Verantwortung über einen wirtschaftlich agierenden Betrieb. Um die Praxis gleich zu Beginn optimal aufzustellen, sollte ein Businessplan erstellt werden. Dabei orientieren sich die Inhalte an klassischen Businessplänen – im Detail natürlich unter besonderer Berücksichtigung aller Besonderheiten des Gesundheitsbereichs.
Checkliste – das sollte Ihr Businessplan für die Praxisgründung enthalten
Geschäftsidee
Kurzüberblick zur Idee und den Leistungen des Unternehmens. (Maximal 2-3 Seiten)
Enthält zum Beispiel:
Gegenstand der Selbständigkeit
Informationen zum Existenzgründer
Geplanter Zeitpunkt und Ort der Gründung
Angebot mit Produkten/Dienstleistungen
Tipp: Gehen Sie hier noch nicht zu sehr ins Detail.
Marktanalyse
In welcher Situation befindet sich der Markt der Zielbranche? (1-2 Seiten)
Enthält zum Beispiel:
Branche und Eingrenzung des Markts
Strukturen des Markts
Beeinflussung des Markts
Entwicklung des Markts (Vergangenheit und Zukunft)
Marktanteil für Ihr Unternehmen
Tipp: Geben Sie in jedem Fall die Quellen erhobener Daten an.
Finanzplan
Der Finanzplan gibt Überblick über Anfangsinvestitionen und einmalige Ausgaben des Gründungsvorhabens. (1-4 Seiten)
Enthält zum Beispiel:
Büro-/Lagereinrichtung
PC/Drucker/Fax
Software
Einmalige Raumaufwendungen
Maschinen/Geräte/Werkzeuge
Material
Beratungskosten
Tipp: Auch Eigentum, welches Sie bereits besitzen und für die Umsetzung benötigen, können Sie berücksichtigen.
Damit das Unternehmen Arztpraxis wirtschaftlich funktioniert, benötigen Sie Patientinnen und Patienten. Welche Maßnahmen Sie zur Patientengewinnung anwenden, halten Sie im Marketingplan fest. (Bis zu 3 Seiten)
Enthält zum Beispiel:
Auflistung Maßnahmen
Gestaltung Maßnahmen
Präsentation des Unternehmens nach außen
Tipp: Bewerben Sie Ihre neue Praxis frühzeitig und bieten Sie beispielsweise auch schon die Möglichkeit, Termine zu vereinbaren, um bei Eröffnung direkt mit ersten Patientinnen und Patienten starten zu können.
Wir haben weitere Checklisten zum Thema Praxisgründung oder Praxisübernahme bereitgestellt.
Wo erhalte ich Beratung?
Die Berater von BUSINESS CONSULTING bieten speziell für Praxisgründer und Praxisübernehmer ein optimiertes Beratungsangebot an. Neben der Erstberatung mit Erklärung zu EBM, Honoraraufbau und Genehmigungen erhalten Sie im 360°-Reifegradmodell Unterstützung bei Strategie, Finanzen, Praxisinfrastruktur, Organisation, Prozessen und Medizinrecht. Nach 12 Monaten erhalten Sie ein Review mit festen Handlungsempfehlungen für Ihren nachhaltigen Praxiserfolg.
Dabei bauen die Strategie Consultants Bryan Schweda und Konstanze Klingbeil von BUSINESS CONSULTING auf jahrelange Erfahrung aus den Bereichen Praxismanagement, Prozesse und Honorarabrechnung. Konstanze Klingbeil beispielsweise blickt auf 15 Jahre Erfahrung im Führungs- und Organisationsmanagement und 31 Jahre Berufserfahrung als MFA zurück. Bryan Schweda hat durch seine 14-jährige Beschäftigung in verschiedenen leitenden und betreuenden Positionen bei einer Kassenärztlichen Vereinigung ebenfalls tiefe Kenntnisse der Bedürfnisse und Prozesse in Arztpraxen. Neben den Strategie Consultants berät das gesamte Expertenteam auch zu den Bereichen Betriebswirtschaft, IGeL, Gesellschafts-, Arbeits- und Medizinprodukterecht sowie Honorarabrechnung GOÄ/EBM.
Wie sieht die Beratung aus?
Bei der Beratung für Praxisgründung oder Praxisübernahme vereinbaren die Expert:innen von BUSINESS CONSULTING einen Termin zur Erstberatung und gehen im Anschluss in eine detaillierte Betrachtung der Situation. Unsere Beratung speziell für den Schritt in die Selbstständigkeit sieht eine 12-monatige Betreuung vor. Diese wird individuell gestaltet und mit Ihnen als Praxisinhaberin oder Praxisinhaber abgestimmt. Im Video erklärt Beraterin Konstanze Klingbeil, was für den Erstberatungstermin mit einer Kundin geplant ist.
Erhalten Sie weitere interessante Einblicke zu der Beratung des BUSINESS CONSULTING-Teams auf Instagram.
Beratung zu Praxisgründung oder Praxisübernahme?
Vier erste Schritte zur Praxis
Insbesondere zu Beginn ist es schwer sich zu orientieren und alles zu bedenken. Unsere Infografik zeigt Ihnen die ersten vier Schritte zur eigenen Praxis.
1. Niederlassungssitz suchen
Ob bzw. wo ist ein passender Arztsitz frei?
Ggf. Optionen des Nachbesetzungsverfahrens oder Jobsharings eruieren
Ggf. auf Warteliste im Wunschplanungsbereich setzen lassen
2. Aufnahme ins Arztregister beantragen
Arztregister sind von den Kassenärztlichen Vereinigungen geführt
Zur Beantragung Antragsformular ausfüllen
Dokumente wie Geburtsurkunde, Approbationsurkunde etc. mit einreichen
3. Zulassung beantragen
Nach Eintragung ins Arztregister
Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit beim örtlichen Zulassungsausschuss
Antrag gilt für einen bestimmten Vertragsarztsitz
Bei mehreren Antragsstellern zählen auch Kriterien wie Approbationsalter, Dauer bisheriger ärztlicher Tätigkeit und familiäre Situation
4. Genehmigung(en) für qualitätsgesicherte Leistungen beantragen
Zeitgleich mit Zulassungsantrag
Genehmigung zur Durchführung qualitätsgesicherter Leistungen (wie Ultraschall- oder Röntgenuntersuchung)
Mehrheit aller diagnostischen und therapeutischen Kassenleistungen unterliegt zusätzlicher Qualitätssicherung
Honoraranspruch zu Lasten der GKV erst nach Genehmigung für Leistungen möglich