6 Fakten zur ePA

9. März 2021 | Beata Luczkiewicz
6 Fakten zur ePA

1. Alle gesetzlich Versicherten haben Anspruch auf eine elektronische Patientenakte (ePA).

2. In der ePA sollen alle relevanten Dokumente gebündelt und in elektronischer Form hinterlegt werden.

3. Die ePA unterstützt den Informationsaustausch zwischen Hausarzt, Facharzt und Krankenhaus.

4. Mit der ePA profitiert der Patient davon, jederzeit und an jedem Ort online auf seine Gesundheitsdaten zugreifen zu können.

5. Mit der ePA können Ärzte bei ihrer Behandlung auf relevante Informationen zugreifen und weitere Schritte darauf aufbauen.

6. Pünktlich zur Einführung in 2021 stellen wir in CGM ALBIS die ePA als ein integriertes Modul zur Verfügung.

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