Ab dem 01.07.2021 müssen Ärzte in der Lage sein, Informationen in die elektronische Patientenakte (ePA) eines Patienten abzulegen. Von nun an wird der Patient, als Souverän seiner medizinischen Daten, auf die papierlose Patientenreise mitgenommen. Ein großer Mehrwert der TI hält damit Einzug in die Gesundheitsversorgung.
Der lange Weg der ePA
Krankenkassen bieten die ePA bereits seit Jahresbeginn an. In den Primärsystemen von Praxen und Krankenhäusern wird es eine Dokumentenverwaltung mit Up- und Download-Möglichkeit in die ePA geben und eine Berechtigungsverwaltung, die es dem Versicherten auch Vorort erlaubt, dem Leistungserbringer Zugriff auf seine Akte zu geben. Im Klartext heißt das, Arztbefunde, Medikationsplan und z.B. Blutwerte können in der ePA gespeichert werden. Weitere Inhalte sollen mit der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (ab Oktober 2021), dem E-Rezept (ab Januar 2022 verpflichtend) und dem elektronischen Impfausweis folgen.
Zu den wesentlichen Daten, die aus dem im Krankenhaus heraus in die ePA fließen, heißt es: …"eine gewisse Anzahl an Dokumenten. Dabei soll der Arztbrief als zentrales Dokument für die Übertragung zunächst im Mittelpunkt stehen."
Die Verpflichtung zur Unterstützung der ePA im Krankenhaus greift ab 1. Januar 2021. Eine gesetzliche Sanktionierung ist für die Krankenhäuser vorgesehen, die zum 01.01.2022 die notwendigen Voraussetzungen für die ePA im Krankenhaus noch nicht geschaffen haben.
Um zu Beginn des dritten Quartals mit der ePA starten zu können sind mindestens ein E-Health-Kartenterminal und ein ePA-fähiger Konnektor (Produkttypversion PTV4) nötig. Für das Signieren von elektronischen Dokumenten wie der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) benötigen Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).
MIOs
Ab 2022 soll die ePA außerdem Informationen nicht nur in Form von PDF-Dateien enthalten, sondern auch speziell codierte, strukturierte Daten. Diese Medizinischen Informationsobjekte (MIOs) sorgen dafür, dass medizinische Daten standardisiert dokumentiert werden können. Ziel ist es, dass MIOs im Sinne der Interoperabilität für jedes System lesbar und bearbeitbar sowie universell verwendbar und kombinierbar sind. Informationen sollen so deutlich leichter zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen ausgetauscht werden können.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht in diesem Zusammenhang sehr anschaulich von der ePA, die man sich als Schrank vorstellen darf. " Stellt man sich die ePA als einen Schrank vor, in dem Informationen in Schubladen gelagert werden, dann bilden die MIOs die Bauanleitung für die Fächer der Schubladen. MIOs definieren, welche Information in welches Fach gehört. Darüber hinaus ermöglichen die MIOs zugriffsberechtigten Akteuren des Gesundheitswesens sowie Versicherten auf diese Information zuzugreifen, unabhängig von deren IT-System." (Erklärung ePA - MIO Allgemeines - MIO (kbv.de)
Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung sind schon vier MIO spezifiziert und freigegeben (Impfpass, zahnärztliches Bonusheft, Mutterpass und U-Untersuchungsheft). Weitere sind in Vorbereitung, wie Laborbefunde, Krankenhausentlassungsberichte und Pflegeüberleitungsbögen.
Die ePA wird nun also salonfähig und stellt einen echten Nutzen für alle Beteiligten da. Der Patienten erhält damit das Recht auf seine digitale Gesundheitsakte und nicht vorhanden Entlassbriefe und Doppelt- und Dreifachuntersuchungen gehören der Vergangenheit an.