Unsere FAQs zum Thema Telematikinfrastruktur für Zahnärzte. Wir beantworten die häufigsten Fragen zum Thema, um Ihnen den Einstieg und die Handhabung mit Ihrer TI zu erleichtern.
Für das Upgrade entstehen Kosten in Höhe von 400 €. Diese werden wie beim letzten Upgrade von der jeweiligen KZV bundeseinheitlich gefördert; die Anpassung des „Servicepaketes Betrieb“ beträgt monatlich 8,38 € (brutto).
Ja. Die Auszahlung der Beträge erfolgt durch Ihre KZV. Informationen zum Erstattungsvorgang entnehmen Sie nach Bereitstellung des Upgrades unserer Interseite oder der Website Ihrer KZV.
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Bitte beachten Sie, dass Sie neben dem ePA-Upgrade des Konnektors sowie des ePA-Moduls Ihrer Zahnarztsoftware einen eHBA benötigen, um die Fördervorrausetzungen zu erfüllen.
Ja, bis zu 2 Adressen werden monatlich, bundeseinheitlich von der KZV gefördert. Die Pauschale beträgt 48,- € pro Quartal.
Sie erhalten eine Information sobald das Upgrade zur Verfügung steht. Bitte warten Sie diese Information ab.
Sie benötigen das ePA-PLUS-PAKET der jeweiligen Zahnarztsoftware, mindestens eine KIM-Adresse und die neueste KoCoBox MED+-Version.
Noch vor dem 01.07.2021 sind nach der aktuellen Sprachregelung die notwendigen Komponenten zu bestellen, der Rollout (Inbetriebnahme) ist in Q3 umzusetzen.
Notwendige Komponenten:
Noch vor dem 01.07.2021 sind/waren nach der aktuellen Sprachregelung die notwendigen Komponenten zu bestellen, der Rollout (Inbetriebnahme) ist in Q3 umzusetzen. Das Firmware-Upgrade Ihrer KoCoBox MED+ müssen Sie nicht bestellen, dieses wird automatisch bereitgestellt.
Nein, die Bereitstellung von ePA-PLUS-PAKETEN ist Aufgabe des jeweiligen ZIS-Herstellers.
Nach Möglichkeit ja. Sie können dafür das KoCoBox-Service-Tool nutzen (Papagei im Konnektorstatus Ihres CGM Z1.PRO / CGM Z1 / CGM CHREMASOFT.)
Zahnärzte, die keine Zahnarztsoftware von CGM Dentalsysteme GmbH einsetzen, erhalten auf unserer Internetseite weitere Informationen.
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Das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen" – kurz E-Health-Gesetz – schreibt einen konkreten Fahrplan für die Einführung der Telematikinfrastruktur und nutzbringender Anwendungen im Gesundheitswesen vor.
Zusammengefasst soll die Telematikinfrastruktur alle Beteiligten des Gesundheitswesens vernetzen. Darunter fallen selbstverständlich auch Sie als Zahnarzt. Die Einführung bringt somit eine weitreichende Verbesserung der Patientenversorgung mit sich und fördert die Kommunikation.
Die Telematikinfrastruktur macht den Weg frei für ein sichereres Gesundheitswesen und einen erleichterten intersektoralen Austausch – und somit für eine bessere Versorgung von Patienten.
Die bereits verfügbaren bzw. geplanten Anwendungen sind:
Die Komponenten der Telematikinfrastruktur machen Ihren Weg in die TI sowohl leichter als auch sicherer. Im Folgenden finden Sie alle Komponenten, die Sie als Zahnarzt benötigen.
Zahnärzte sind per Gesetz dazu verpflichtet, bis zum 31.12.2018 für eine Anbindung ihrer Praxis an die TI zu sorgen. Praxen, die keine Online-Prüfung der elektronischen Gesundheitskarte durchführen, müssen dann mit Honorarkürzungen zu rechnen.