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Schneller, einfacher, sicherer: So soll die Kommunikation zwischen den Gesundheitssektoren mit der Telematikinfrastruktur (TI) als Deutschlands größtem digitalem Gesundheitsnetz werden. Damit der interdisziplinäre Austausch funktioniert, müssen einheitliche Anwendungen und Kommunikationswege, die mit Hinblick auf die anspruchsvollen Sicherheitsaspekte entwickelt und von der gematik geprüft wurden, genutzt werden. Als Teil des digitalen Gesundheitsnetzes müssen sich auch Zahnarztpraxen nach den gesetzlichen Fristen der TI richten. Beispielsweise muss die elektronische Patientenakte (ePA) ab dem 1. Juli 2021 von Zahnarztpraxen unterstützt werden. Die CGM gibt einen kurzen Überblick: Wie lauten die Fristen? Welche Komponenten sind Voraussetzung?
Fristen der Telematikinfrastruktur
Überblick für Zahnärzte
ePA ab 1. Juli 2021
eAU ab 1. Oktober 2021
E-Rezept ab 1. Januar 2022
Ab dem 1. Juli 2021müssen alle Ärzte und Zahnärzte die ePA in ihrer Praxis auslesen und befüllen können.Bei Nichtdurchführung droht 1 % pauschaler Honorarabzug (zusätzlich zum Honorarabzug von 2,5 %, sofern das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) nicht durchgeführt wird).
Bereits seit dem 1. Januar 2021 können Patienten die elektronische Patientenakte (ePA) freiwillig nutzen. In ihr sollen wichtige Diagnose- und Behandlungsdaten fach- und sektorenübergreifend für alle an der Behandlung Beteiligten verfügbar gemacht werden.
Ab 1. Oktober 2021 ist die eAU von jeder Zahnarztpraxis verpflichtend zu unterstützen.
Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll die herkömmliche AU ablösen und wird elektronisch über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) an die Krankenkassen übermittelt.
Ab 1. Januar 2022 ist die Nutzung des E-Rezepts verpflichtend. Bereits ab Mitte 2021 wird es eingeführt.
Mit dem elektronischen Rezept (E-Rezept) können Sie Ihren Patienten Rezepte elektronisch ausstellen. Es wird bereits ab Mitte 2021 eingeführt. Das Rezept wird verschlüsselt auf einem zentralen Dienst der TI gespeichert. Patientinnen und Patienten können dabei wählen, ob sie die E-Rezept-App einsetzen möchten oder einen Token-Ausdruck benutzen.
Komponenten der Telematikinfrastruktur
Um die Anwendungen der TI tatsächlich nutzen zu können, benötigen Sie für den Anschluss einige Komponenten.
E-Health-Konnektor
Ein Konnektor wie die KoCoBox MED+ der CGM ermöglicht den Zugang, indem er ein privates Netzwerk (verschlüsselt und abgeschirmt vom Internet) zur TI aufbaut. Um die Funktionen der ePA zu nutzen, wird zudem das Upgrade PTV4 benötigt.
E-Health-Kartenterminal
Auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) des Patienten können wichtige medizinische Daten wie z. B. aktuelle Notfalldaten gespeichert werden. Mit dem E-Health-Kartenterminal können Sie diese Daten auf der eGK auslesen.
Elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis (SMC-B)
Die Anmeldung Ihrer Praxis in der TI erfolgt über das Einstecken des Praxis- oder Institutionsausweises (SMC-B) in das Kartenterminal. Dort verbleibt die SMC-B und dient der Authentisierung der Zahnarztpraxis gegenüber der TI.
Für den Zugriff auf medizinische Daten ist der E-Zahnarztausweis, also der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für Zahnärzte, ebenfalls eine gesetzliche Voraussetzung.