Seit einem halben Jahr gilt die Richtlinie zur IT-Sicherheit in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung. Nun haben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) den Leitfaden „Datenschutz und IT-Sicherheit“ ergänzt. Das soll für Zahnärztinnen und Zahnärzte den Umgang mit der IT-Sicherheitsrichtlinie so einfach wie möglich gestalten.
Mit klaren Vorgaben Zahnärzte dabei zu unterstützen, die Gesundheitsdaten in den Praxen künftig noch besser zu schützen: Das ist das erklärte Ziel der Richtlinie zur IT-Sicherheit. Diese regelt weitestgehend das, was Praxen auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten müssen. Mit dem ergänzten Nachschlagewerk „Datenschutz und IT-Sicherheit“ wollen KZBV und BZÄK nun Zahnärztinnen und Zahnärzten die Überprüfung der eigenen Praxis und die Umsetzung der Maßnahmen erleichtern.
Checkliste: Wo steht die Praxis in puncto Datenschutz?
Neben Erläuterungen von Anforderungen an PCs, mobile und medizinische Geräte sowie Praxissoftware, gibt der Leitfaden Tipps zum sicheren Einsatz von Netzwerken, Online-Anwendungen und der Telematikinfrastruktur. Auch wie Mediziner mit der zahnärztlichen Schweigepflicht in Verbindung mit datenschutzrechtlichen Regelungen umgehen, klärt der Leitfaden. Mit einer Checkliste können Zahnarztpraxen zudem herausfinden, wo sie mit ihrer Praxisinfrastruktur aktuell beim Thema Datenschutz und IT-Sicherheit stehen und werden bei der Auswahl von geeigneten Maßnahmen unterstützt.
Mit moderner Zahnarztsoftware auf der sicheren Seite
Gut beraten sind Zahnarztpraxen mit einer Softwarelösung, die beim Thema Datenschutz und IT-Sicherheit immer auf dem aktuellen Stand ist. Die Lösungen von CGM Dentalsysteme lassen sich maßgeschneidert an die Bedürfnisse und Anwendungsbereiche einer Praxis anpassen. Mit CGM Z1.PRO verschlanken Zahnärzte darüber hinaus Arbeitsabläufe, steigern die Patientenzufriedenheit und sparen Zeit bei Verwaltungsaufgaben.