Ab dem 1. Juli gilt in Deutschlands Zahnarztpraxen die neue PAR-Richtlinie. Sie soll erstmals für eine moderne Behandlung von parodontalen Erkrankungen nach aktuellem wissenschaftlichem Stand sorgen. Jetzt wurden auch die konkreten Nummern der PAR-Richtlinie im BEMA sowie die entsprechenden Bewertungszahlen vorgestellt.
Die Behandlung künftig besser am individuellen Bedarf eines Patienten ausrichten, persönliche Aufklärungs- und Therapiegespräche einplanen und die Früherkennung stärken: Die neue PAR-Richtlinie wird Zahnärztinnen und Zahnärzten ermöglichen, verstärkt gegen Parodontitis vorzugehen und Leistungen entsprechend abzurechnen. Die von der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) veröffentlichte Definition der Honorare im Bereich der Parodontitistherapie soll nun die bisherige versorgungstechnische Lücke effektiv schließen.
Rund 200 Euro für die Parodontitisbehandlung
Für die unterstützende Parodontitistherapie (UPT) sieht die betriebswirtschaftliche Honorierung laut Beschlussvorlage beispielsweise folgendermaßen aus:
- Mundhygienekontrolle (Bewertungszahl 18)
- Mundhygieneunterweisung (Bewertungszahl 24)
- Supragingivale und gingivale Reinigung aller Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen (Bewertungszahl 3 je Zahn)
- Messung von Sondierungsbluten und Sondierungstiefen (Bewertungszahl 15)
- Subgingivale Instrumentierung bei Sondierungstiefen von 4 mm oder mehr (Bewertungszahl 5 je einwurzeligem Zahn und 12 je mehrwurzeligem Zahn)
- Untersuchung des Parodontalzustands inklusive Sondierungstiefen, Sondierungsblutung und Zahnlockerung
Der durchschnittliche Betrag einer UPT liegt somit in etwa bei 200 Euro − und beträgt damit beinahe zweieinhalbmal so viel, wie der für eine Professionelle Zahnreinigung nach Gebührenordnung für Zahnärzte.
Neue Potenziale in der Paradontitis-Behandlung - Mit den CGM Z1.PRO-Modulen
Die CGM Dentalsysteme unterstützen Sie bei der
Umsetzung der neuen Anforderungen mit den
Experten-Modulen „CGM Z1.PRO Karies- und
PAR-Risikoanalyse“ und „CGM Z1.PRO Perio-Prevention“
Umfassende Änderungen erfordern Übergangslösung
Sowohl bei der Planerstellung als auch bei der Abrechnung der Leistungen werden Zahnärztinnen und Zahnärzte ab dem 1. Juli wohl noch Kompromisse eingehen müssen: Mit dem neuen Leistungspaket gehen auch umfassende Programmierungen in den Praxisverwaltungssystemen (PVS) einher. „Deshalb benötigen die PVS-Hersteller abweichend von den üblichen Programmierzeiten für die Einarbeitung von Änderungen oder Ergänzungen des BEMA […] im Bereich der Parodontitistherapie deutlich mehr Zeit“, erklärt Sabine Zude vom Verband Deutscher Dental-Software (VDDS). Die Implementierung solle softwareseitig deshalb schrittweise erfolgen. In enger Abstimmung wollen KZBV und VDDS eine stufenweise Umsetzung in den PVS erarbeiten. Weitere Informationen dazu liefert ein gemeinsames Rundschreiben der KZBV und des VDDS vom 7. Juni 2021. Die Planerstellung wird über eine ausfüllbare PDF den Praxen zur Verfügung gestellt. Erste EDV-Abrechnungen sind voraussichtlich Ende September über das PVS möglich. „Davon unberührt bleibt das Inkrafttreten der neuen Behandlungsrichtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen zum 1. Juli 2021 und dem damit verbundenen Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter“, versichert Zude.
Clevere Tools für Zahnärzte
Die CGM Dentalsysteme unterstützen Ärzte bei der Umsetzung der neuen Anforderungen mit den Modulen „Z1 Karies- und PAR-Risikoanalyse“ und „Z1 Perio-Prevention“. Mit Hilfe der Tools erstellen Praxen individuelle Präventionspläne und behalten geplante Therapien ihrer Patienten aufgrund von Risikobeurteilungen stets im Blick. Mit CGM Z1.PRO verschlanken Zahnärzte darüber hinaus Arbeitsabläufe, steigern die Patientenzufriedenheit und sparen Zeit bei Verwaltungsaufgaben.