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Zahnärzte: Hygienepauschale erneut verlängert

1. April 2021 | Julia Girnus

Der weiterhin anhaltende Lockdown beeinflusst auch Zahnarztpraxen: Die Praxen selbst bleiben selbstverständlich geöffnet, ein zeitweiser Rückgang von Patienten ist jedoch zu vermuten. Bereits im ersten Lockdown war eine solche Abnahme zu beobachten. Unverzichtbar sind dementsprechend weiterhin die zusätzlichen Hygienemaßnahmen. Bereits am 16.12.2020 beschlossen die Bundeszahnärztekammer, der PKV-Verband und die Beihilfe von Bund und Ländern die weitere Verlängerung der Hygienepauschale für zahnärztliche Behandlungen bis zum 31.03.2021. Aufgrund der andauernden Pandemie wurde nun die Hygienepauschale erneut verlängert: bis zum 30.06.2021.

Höhe der Pauschale und Gültigkeit

Nach der zweiten Verlängerung der Pauschale galt diese ursprünglich bis zum 31.03.2021. Nun schließen sich abermals drei Monate an. Weiterhin kann laut Beschluss ein Einfachsatz von 6,19 Euro pro Sitzung abgerechnet werden. Genau heißt es dazu im Beschluss Nr. 37 des Beratungsforums für Gebührenordnungsanfragen: „Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog zum Einfachsatz (= 6,19 Euro), je Sitzung, zum Ansatz bringen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläuterung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen. Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und gilt befristet bis zum 31. März 2021. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchgeführten Behandlungen.“

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