Zur Beschleunigung der Impfkampagne in Deutschland sollen künftig neben Apotheker:innen auch Zahnärzt:innen gegen das Coronavirus impfen dürfen. Das haben Bundestag und Bundesrat verabschiedet.
BZÄK und KZBV: "Die Zahnärzteschaft steht bereit"
In einer gemeinsamen Erklärung begrüßen BZÄK und KZBV bereits Anfang Dezember diesen Schritt: „Angesichts der viel zu hohen Infektionszahlen mit Rekordwerten steht die Zahnärzteschaft bereit, bei der dringend notwendigen Beschleunigung der Impfkampagne die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen. Wir müssen in dieser besonderen Ausnahmesituation alle verfügbaren Kräfte des Gesundheitssystems bündeln, um die vierte Corona-Welle zu brechen."
Notwendige Expertise ist vorhanden
In Sachen medizinischer Expertise sind Zahnärztinnen und Zahnärzte gut aufgestellt. Die Anwendung und Verordnung von Medikamenten gehört zum Tagesgeschäft: Auch die Vorbereitung auf spezielle Anforderungen und Nebenwirkungen sind ebenso selbstverständlich wie der technische Prozess der Injektion.
Für Impfung in der Praxis fehlt geeignete Software
Zunächst sehen BZÄK und KZBV den Einsatz von Zahnärzt:innen in mobilen Impfteams oder Impfzentren. Perspektivisch könne aber auch die Impfung in den Praxisräumen in Betracht gezogen werden. Doch fehlen dazu noch entsprechende Voraussetzungen, etwa geeignete Softwaretools.
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