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Beantragungs- und Genehmigungsverfahren in der Zahnarztpraxis bald nur noch elektronisch

1. März 2022 | Simon Rusch

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Derzeit werden zu genehmigende Behandlungspläne für die Leistungsbereiche Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL), Kieferorthopädie (KFO), Parodontalerkrankungen (PAR) und Zahnersatz (ZE) noch in Papierform eingereicht. Zukünftig wird dieser Prozess durch ein elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) abgelöst. Der Austausch der Informationen zwischen Zahnarztpraxen und Krankenkassen wird über den Dienst Kommunikation im Medizinwesen, kurz KIM, erfolgen.

Nach einer Testphase im Jahr 2021 wurde nun ab Januar 2022 eine Pilotphase mit echten Anträgen und Genehmigungen/Bewilligungen gestartet. Im Sommer 2022 folgt dann voraussichtlich der Echtbetrieb. Bis dahin müssen sich alle Zahnarztpraxen mit den entsprechenden Modulen und Updates für Ihre Praxissoftware ausgestattet haben.

In begründeten Ausnahmefällen, etwa bei Softwarefehlern oder sonstigen technischen Störungen, können Zahnarztpraxen in den nächsten 12 Monaten, also auch nach Start des Echtbetriebs, weiter das Papierverfahren nutzen. Dies gilt, bis die Störung behoben ist. Die Begründung für die Anwendung des Papierverfahrens muss auf dem Bemerkungsfeld des entsprechenden Vordrucks dargelegt werden.

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