Mit dem kommenden CHREMASOFT Update 13.4.010 erhalten Sie vorbereitende Maßnahmen zum elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ).
Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren EBZ ist eines der zentralen Projekte zum Bürokratieabbau und soll ab dem 01.07.2022 in allen Zahnarztpraxen zum Einsatz kommen. Die Änderungen sind sehr umfangreich und werden nicht nur die Zahnarztpraxen, sondern auch die Softwarehersteller, KZVen und Krankenkassen in den nächsten Monaten noch stark beschäftigen.
Die Funktionen für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren stehen für CHREMASOFT zum 01.07.2022 noch nicht zur Verfügung. Das herkömmliche Papierverfahren bei Antrag/Genehmigung wird noch eine Zeit lang parallel zum EBZ-Verfahren Bestand haben. Weitere Informationen hierzu folgen.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig in Ihrem persönlichen Anwenderbereich auf unserer Homepage.
Das kommende Update enthält jedoch bereits die im Rahmen des EBZ eingeführten neuen Befund- und Therapiekürzel zum Zahnersatz, die ab dem 01.07.2022 auch bei den herkömmlichen Papier-HKP (Vordruck 3a) verbindlich anzuwenden sind.
Die Bundesmantelvertragspartner haben für das EBZ eine Liste zulässiger Befund- und Planungskürzel zum Zahnersatz vereinbart. Diese Festlegung war erforderlich, um die im elektronischen Verfahren üblichen Plausibilitäts- und Validierungsprüfungen zu ermöglichen. Die neuen Befund- und Planungskürzel sind verbindlich auch für Papier-HKP ab dem 01.07.2022 zu verwenden.
Beachten Sie: Die Implementierung der neuen Kürzel ist aufwändig. Die Funktionen für die Regel- und Therapievorschläge sowie die Ermittlung der ansatzfähigen Festzuschüsse für diese Befunde werden derzeit vorbereitet und mit einem Folgeupdate ausgeliefert.