CompuGroup Medical
Synchronizing Healthcare

Erfahren Sie alles über den Purpose, Mission und die Menschen, die die CompuGroup Medical Welt prägen. Weitere finden Sie hier hilfreiche Informationen, Dokumente und weitere Veröffentlichungen für Investoren.

Investor Relations
Eine Person tippt mit dem Finger auf ein Tablet-PC mit einer Investor-Relations-Präsentation
Karriere
Eine junge Frau telefoniert mit ihrem Smartphone, während sie einen Tablet-PC hält
CGM Global
Mehrere CGM-Flaggen

CHREMASOFT: FAQ aus unserer Hotline (02/22)

8. Juni 2022
CHREMASOFT: FAQ aus unserer Hotline (02/22)

Antworten auf häufig gestellte Fragen an die CHREMASOFT-Hotline

Frage: Ist das kommende Quartalsupdate 13.4 abrechnungsrelevant?

Antwort:

Ja, das kommende Update 13.4 ist abrechnungsrelevant für die Quartalsabrechnung in den Bereichen KCH und KFO 2/22.

Frage: Ich arbeite mit einem Rechenzentrum zusammen. Bei einer Rechnung stimmt der Betrag, der beim Rechenzentrum ankommt, nicht mit dem Betrag aus CHREMASOFT überein. Was habe ich falsch gemacht?

Antwort:

Bitte überprüfen Sie hier Ihre Eingaben der Leistungen in der Leistungserfassung. Hierbei handelt es sich um die Auslagen. Erfassen Sie Auslagen mit Hilfe der Kürzel MAT, EUR, SONST oder SONS.

Vor der neuen GOZ-Rechnungsgrundlage vom 01.07.2012 konnte man einen Eurobetrag auch mit EURO eintragen. Die Eingabe ist zwar noch möglich, aber für das Rechenzentrum nicht korrekt lesbar. Daher erscheint dann ein nicht korrekter Betrag beim Rechenzentrum.

Frage: Kann ich in der Leistungserfassung meine geplanten PA-Leistungen per Mausklick übernehmen oder muss ich die Leistungen manuell eintragen?

Antwort:

Nein, die Leistungen müssen manuell eingetragen werden.

Frage: Wie kann ich meinen Briefkopf bearbeiten?

Antwort:

Rufen Sie bitte den Menüpunkt [CHREMASOFT] [Formulare] [Briefkopf bearbeiten] auf. Hier wählen Sie bitte „Briefaufbau ändern“ an.

Soll der Briefkopf für die Erstellung der Rechnungen für ein Rechenzentrum genutzt werden, setzen Sie den Haken bei „Rechnung für Abrechnungsgesellschaft“. Im Fenster des Brieflayouts tragen Sie die entsprechende Briefkopfnummer ein und bestätigen diese mit „Fertig“. Nun können Sie die verschiedenen Bereiche des Briefkopfs aufrufen und bearbeiten. Mit Klick auf die Schaltfläche „Optionen“ stellen Sie die Gesamtgestaltung der Rechnung ein.

Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)

Wichtige Informationen zum Thema „Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ)“

Mit dem kommenden CHREMASOFT Update 13.4.010 erhalten Sie vorbereitende Maßnahmen zum elektronischen Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ).

Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren EBZ ist eines der zentralen Projekte zum Bürokratieabbau und soll ab dem 01.07.2022 in allen Zahnarztpraxen zum Einsatz kommen. Die Änderungen sind sehr umfangreich und werden nicht nur die Zahnarztpraxen, sondern auch die Softwarehersteller, KZVen und Krankenkassen in den nächsten Monaten noch stark beschäftigen.

Die Funktionen für das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren stehen für CHREMASOFT zum 01.07.2022 noch nicht zur Verfügung. Das herkömmliche Papierverfahren bei Antrag/Genehmigung wird noch eine Zeit lang parallel zum EBZ-Verfahren Bestand haben. Weitere Informationen hierzu folgen. 

Bitte informieren Sie sich regelmäßig in Ihrem persönlichen Anwenderbereich auf unserer Homepage.

Das kommende Update enthält jedoch bereits die im Rahmen des EBZ eingeführten neuen Befund- und Therapiekürzel zum Zahnersatz, die ab dem 01.07.2022 auch bei den herkömmlichen Papier-HKP (Vordruck 3a) verbindlich anzuwenden sind.

Die Bundesmantelvertragspartner haben für das EBZ eine Liste zulässiger Befund- und Planungskürzel zum Zahnersatz vereinbart. Diese Festlegung war erforderlich, um die im elektronischen Verfahren üblichen Plausibilitäts- und Validierungsprüfungen zu ermöglichen. Die neuen Befund- und Planungskürzel sind verbindlich auch für Papier-HKP ab dem 01.07.2022 zu verwenden.

Beachten Sie: Die Implementierung der neuen Kürzel ist aufwändig. Die Funktionen für die Regel- und Therapievorschläge sowie die Ermittlung der ansatzfähigen Festzuschüsse für diese Befunde werden derzeit vorbereitet und mit einem Folgeupdate ausgeliefert.

Telematikinfrastruktur

Wichtige Informationen rund um die Telematikinfrastruktur in Ihrer Praxis

In diesem Jahr laufen erstmalig Zertifikate im Bereich der TI-Komponenten ab. Zu diesem Thema haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt.

Diese finden Sie unter folgendem Link: Konnektortausch - Das sollten Sie wissen

Bei Rückfragen erreichen Sie uns telefonisch unter der folgenden Rufnummer: +49 (0) 800 450 0 550, per Fax: +49 (0) 261 8000-1916 oder per E-Mail an HOTLINE@CHREMASOFT.COM.

Verwandte Artikel
Beantragungs- und Genehmigungsverfahren in der Zahnarztpraxis bald nur noch elektronisch

Derzeit werden zu genehmigende Behandlungspläne für die Leistungsbereiche ...

Konnektortausch - Das sollten Sie wissen

Mit der Telematikinfrastruktur (TI) wurde ein hochsicheres Netz zwischen den...