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Neuer Leitfaden zur eAU: Praxisnahe Tipps für Zahnärzt:innen

10. Januar 2022 | Simon Rusch

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird auch in Zahnarztpraxen am 1. Januar 2022 zur Pflichtanwendung. Ein Leitfaden der KZBV klärt Zahnärzt:innen über Voraussetzungen sowie Rahmenbedingungen auf und gibt Tipps zur konkreten Anwendung.

eAU digitalisiert zahnärztliche Prozesse

Noch bis zum 31. Dezember können Bescheinigungen zur Arbeitsunfähigkeit aufgrund einer Übergangsregelung nach dem bisher praktizierten Papierverfahren erfolgen. Am 1. Januar 2022 tritt dann die eAU verpflichtend in Kraft. Der neue „Vordruck e01“ soll damit endgültig das „Muster 1“ ablösen. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet das: Sie übermitteln die Arbeitsunfähigkeitsdaten elektronisch über den Dienst Kommunikation im Medizinwesen (KIM) direkt an die Krankenkassen. Für die qualifizierte elektronische Signatur benötigen Praxen zusätzlich einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA).

Ausdrucke für Patient:innen und Arbeitgeber

Patientinnen und Patienten bekommen zunächst weiterhin zwei unterzeichnete Papierausdrucke der AU-Daten − für sich und ihren Arbeitgeber. Ab Beginn des zweiten Halbjahres stellen die Krankenkassen den Arbeitgebern die AU-Daten ebenfalls digital bereit. Diese lassen sich nach Benachrichtigung durch die Patientin oder den Patienten online abrufen und entsprechend dokumentieren.

Unterstützung zur eAU in der Praxis

Für Zahnarztpraxen ändern sich mit der Umstellung auf die eAU die mit der Krankschreibung einer Patientin oder eines Patienten verbundenen Prozesse. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) gibt Zahnärztinnen, Zahnärzten und zahnmedizinischem Fachpersonal in ihrem „Leitfaden: Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ wertvolle Tipps zur Erstellung, der Speicherung, dem Versand und der Verwaltung der eAU.

Videosprechstunde für Zahnarztpraxen

Mit der eAU wird ein weiterer Meilenstein in der Digitalisierung des Gesundheitswesens Realität. Schon heute können Zahnärzt:innen ihre Patient:innen unter bestimmten Voraussetzungen auch per Videosprechstunde krankschreiben. Die KZBV macht sich aktuell dafür stark, zahnärztliche Videosprechstunden auf alle Versicherten auszuweiten und damit die Versorgung insgesamt zu verbessern. Denn: Wer sich für die digitale Sprechstunde entscheidet, verringert Ansteckungsrisiken und lange Fahrtzeiten. Mit der Lösung CLICKDOC VIDEOSPRECHSTUNDE benötigen Zahnärzt:innen ebenso wie Patient:innen keine Zusatzsoftware und sind dank intuitiver Bedienung auf Smartphone, Tablet oder PC besonders schnell startklar.

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