Das E-Rezept hält in diesem Jahr auch in Zahnarztpraxen Einzug. Ein neuer Leitfaden der KZBV für Vertragszahnärzt:innen erklärt Voraussetzungen, Rahmenbedingungen und gibt Tipps zu konkreten Anwendungsszenarien.
Anleitung zum E-Rezept aus der Praxis
Das E-Rezept wird auch für Vertragszahnärzt:innen schon bald zur Praxis-Realität. Dann können verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch elektronisch verordnet werde. Aus diesem Anlass hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) ihre Leitfadenserie zur Telematikinfrastruktur (TI) ergänzt: Die Broschüre „Das elektronische Rezept: Leitfaden für die Anwendung ‚E-Rezept‘ in der Zahnarztpraxis“ bietet anschauliche Informationen von den Voraussetzungen des E-Rezepts bis hin zu konkreten Anwendungsfällen in der zahnärztlichen Versorgung.
E-Rezept in der App oder als Ausdruck
Löst das E-Rezept zum Jahresbeginn das Muster-16-Formular ab, geben Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinische Fachkräfte Verordnungsdaten von Patient:innen im Praxisverwaltungssystem ein und signieren diese mit einem eZahnarztausweis. Das E-Rezept wird dann verschlüsselt auf einem zentralen Dienst in der TI gespeichert. Zusammen mit dem E-Rezept wird ein Token erstellt, der den Zugriff auf die hinterlegten Daten steuert. Patient:innen können entscheiden, ob sie ihre E-Rezepte per Smartphone in der E-Rezept-App verwalten oder den Token als Schlüssel zur Einlösung von der Zahnarztpraxis als Ausdruck erhalten möchten.
Digitale Anwendungen für Zahnarztpraxen
Mit dem ePA-PLUS-PAKET für CGM-Praxissoftware sind Zahnarztpraxen für die kommenden digitalen Anwendungen bestens gerüstet. Mit dem Angebot der CompuGroup Medical erhalten sie diese aus einer Hand. Neben der Sicherheit, alle gesetzlichen Fristen einzuhalten, profitieren Praxen auch von einer finanziellen Förderung und einem attraktiven Paketpreis.