Es gibt durchaus Gründe, die uns optimistisch stimmen sollten. Ab 01. Januar 2023 ist das EBZ, das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren gültig, das im Rahmen der TI-Anwendungen die erste wirkliche Entlastung für Zahnarztpraxen bedeutet.
Mit diesem positiven Ausblick möchten wir Ihnen, Ihren Familien, den Mitarbeitenden in Ihrer Praxis und allen Menschen, die Ihnen lieb sind, erholsame Weihnachtstage wünschen, und einige Tage Zeit, um tief Luft zu holen.