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Apotheken sollten spätestens jetzt TI-Zuschuss beantragen

30. Juli 2021 | Nicole Graf
Apothekerin mit Tablet

Viele Apotheken haben noch nicht die Refinanzierung ihrer TI-Erstausstattung beantragt

Anfang Juni hatten der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung zur Erhöhung der Erstattungen für Apotheker für die Kosten der Telematikinfrastruktur (TI) unterzeichnet. Viele öffentliche Apotheken haben die Refinanzierung ihrer TI-Erstausstattung jedoch noch nicht beantragt. Dabei gilt, wer jetzt im dritten Quartal noch die entsprechenden Anträge stellt, der kann mit einer Auszahlung der Erstattungspauschalen noch in diesem Jahr rechnen. Die Anbindung an die TI ist auch Voraussetzung für die Ausstellung von Impfzertifikaten durch die Apotheken.

TI-Zuschüsse über Online-Portal beantragen

Seit dem 1. Juli 2021 können Apotheken die Erstattungspauschalen für ihre TI-Anbindung beantragen. Die Antragsstellung erfolgt dabei online über das Portal des Nacht- und Notdienstfonds (NNF) und dauert nach Angaben des Betreibers nur wenige Minuten. Der NFF kündigt zudem an: Apotheken, die noch im dritten Quartal 2021 ihren Antrag stellen, erhalte die Auszahlung noch in diesem Jahr. Der NFF weist gleichzeitig auch nochmals darauf hin, dass die Erstattungssumme für die TI-Erstausstattung in der Apotheke sich seit dem 8. Juni 2021 erhöht hat. Darauf hatten sich der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) vor Kurzem geeinigt. Wer seinen Antrag bereits vor diesem Zeitpunkt gestellt hat, muss jedoch keine weiteren Maßnahmen ergreifen. Für alle beim NNF bereits eingegangenen TI-Anträge erfolgt die Nachberechnung, Bescheidung und Auszahlung der Erhöhungen automatisch im September 2021. Hierfür müssen keine neuen Anträge gestellt werden.

Was wird erstattet?

Apotheker können im NNF-Portal die Refinanzierung der elektronischen Heilberufausweise (eHBA) für angestellte Apotheker:innen und Pharmazieingenieur:innen, für die TI-Erstausstattung sowie für das PTV4-Upgrade des Konnektors beantragen und die eHBA für Berufsanfänger:innen beantragen. Das PTV4-Upgrade ist notwendig, um den Konnektor bereits für die neuen Anwendungen elektronische Patientenakte (ePA) und elektronisches Rezept (E-Rezept) bereit zu machen.

Im Detail wurden mit der Änderungsvereinbarung zum 08. Juni 2021 folgende neue, rückwirkende Erstattungspauschalen festgelegt:

InhaltErstattungspauschale
Erstausstattungsbundle (einmalig)3.197,00 €
Zusätzliche Kartenterminals (sKT)500,00 
SMC-B Smartcard (einmalig)378,15 €
HBA-Smartcard449,00 
Handscanner - Zuschuss150,00 €
Zuschuss zu 
PTV4-Update, 
E-Rezept und ePA
562,00 €
Betriebskostenpauschale 1 (quartalsweise)210,00 €
Betriebskostenpauschale 2 (quartalsweise)4,65 €

Quelle: NFF

Mehrheit der Apotheken an TI angebunden

Mehr als 90 Prozent der Offizinen sind nach NNF-Angaben bereits an die TI angeschlossen. Allerdings haben bei Weitem nicht alle diese Apotheken auch bereits die ihnen zustehenden Erstattungspauschalen beantragt. In den ersten 14 Tagen nach der Freischaltung des Online-Portals haben nach Angaben des NFF nur rund 11.400 Apotheken einen Antrag auf Refinanzierung ihrer TI-Erstausstattung gestellt. Und nur etwas mehr als 800 Apotheken haben den Zuschuss zu den Heilberufsausweisen (HBA) für ihre angestellten Apothekerinnen und Apotheker gestellt.

TI-Anwendungen in der Apotheke optimal nutzen

Apotheken spielen eine wichtige Rolle für die gesundheitliche Versorgung. Sie zählen zu den ersten Anlaufstellen, wenn Symptome auf eine Krankheit hindeuten. Da Apotheken ihre Kunden auch im OTC-Bereich versorgen, liegen häufig nur bei ihnen vollständige Informationen über die von Patienten eingenommenen Medikamente vor. Nur wenn Medikationspläne vollständig sind – also auch OTC-Präparate umfassen –, können sie zu maximalem Behandlungserfolg bei minimalen Nebenwirkungen beitragen. Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und dem elektronischen Medikationsplan (eMP) kann ab sofort der jeweils aktuelle Medikationsplan eines Patienten auf seiner eGK gespeichert werden. Der Medikationsplan kann in der Apotheke ausgelesen und bei Bedarf aktualisiert werden. Auch notfallrelevante Informationen, wie z. B. chronische Erkrankungen, regelmäßig eingenommene Medikamente, Allergien oder Unverträglichkeiten, können künftig auf der eGK gespeichert werden (NFDM). Die LAUER-TAXE® kann beim Einlesen der eGK auf diese Informationen zugreifen und bei der Suche nach einem Medikament entsprechend berücksichtigen. Durch die gesteigerte Beratungsqualität fühlt sich der Kunde gut umsorgt und wird dadurch enger an die Apotheke gebunden. Möglich machen dies die neuen medizinischen Anwendungen in der Telematikinfrastruktur (TI), das Notfalldatenmanagement (NFDM) und der elektronische Medikationsplan (eMP).

Sowohl eMP und NFDM, als auch das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) sind in den WINAPO®-Systemen von CGM LAUER bereits integriert. Und auch das E-Rezept wird schon bald folgen. Dadurch wird es zukünftig noch einfacher, die neuen Anwendungen als zusätzlichen Service für Kundinnen und Kunden zu etablieren.

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