Bei großen technischen Schwierigkeiten können Kassenärztinnen und -ärzte bis zum 30. Juni 2022 alternativ zum elektronischen Rezept (E-Rezept) auch das bisher eingesetzte Rezept auf Papier weiter nutzen. Das geht aus einer Anfang November veröffentlichten Richtline der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hervor. Damit wurde die Übergangsphase, in der beide Varianten zulässig sind, nochmals verlängert. Dies gilt jedoch nur, wenn die notwendigen technischen Voraussetzungen für das E-Rezept in einer Praxis nicht geschaffen werden können. An dem gesetzlich festgelegten Start des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 ändert sich durch die neue Richtline nichts.
Eigentlich sind Ärztinnen und Ärzte ab dem 1. Januar 2022 verpflichtet, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und das E-Rezept zu nutzen und die Daten dabei elektronisch zu übermitteln. Nach Einschätzung der KBV werden die dafür notwendigen technischen Komponenten und Dienste jedoch nicht flächendeckend und umfassend für alle Praxen zur Verfügung stehen, um einen bundesweit geplanten Start zu ermöglichen. In einer ab sofort geltenden Richtlinie legte der KBV-Vorstand deswegen in Ausnahmefällen eine Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2022 fest. In dieser Übergangsphase können Rezepte auch noch in Papierform ausgestellt werden – und zwar nicht als Papiertoken (Ausdruck des E-Rezepts), sondern als klassisches Muster-16-Rezept. Allerdings nur in Ausnahmefällen, wenn aufgrund technischer Probleme eine Anwendung des E-Rezepts bzw. der eAU nicht möglich ist.
An den gesetzlichen festgelegten Terminen zur Einführung von eAU und E-Rezept ändert sich mit der verlängerten Übergangsphase nichts. Letztlich gilt: Je früher eine Praxis umstellt, desto mehr Zeit besteht, um die neuen Prozesse in den Praxisalltag zu integrieren und sich an geänderte Abläufe zu gewöhnen. Papierrezepte sollten im besten Fall lediglich dann ausgestellt werden, wenn die Praxis zum Starttermin beziehungsweise darüber hinaus aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen noch nicht in der Lage ist, die digitalen Dokumente zu erstellen beziehungsweise zu übermitteln.
Um sowohl das E-Rezept als auch andere Mehrwertanwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen zu können, sind auch in der Apotheke einige Soft- und Hardwarekomponenten notwendig. Bei CompuGroup Medical und CGM LAUER erhalten Apothekerinnen und Apotheker alles aus einer Hand: vom E-Health-Konnektor über das E-Health-Kartenterminal bis hin zum TI-Fachdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und der optimalen Integration der neuen Anwendungen direkt in die WINAPO®-Warenwirtschaftssysteme. Apotheken können sich bei CGM LAUER umfassend informieren und beraten lassen. Unter anderem steht für sie auf der Internetseite eine E-Rezept-Checkliste bereit.