Das BMG hat mit einer im Dezember erfolgten Änderung der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung die ambulante Verschreibung von Arzneimitteln zur gezielten Behandlung von COVID-19-Erkrankten geregelt, welche vom BMG zentral beschafft werden.
Mit Paxlovid® ist nun ein zweites derartiges Arzneimittel verfügbar. Mit dem Datenstand 01.02.2022 wird dieses mit der BUND-PZN 17977087 in der LAUER-TAXE® enthalten sein. Somit können Sie ab diesem Zeitpunkt die Ihnen vorliegenden Verschreibungen mit der hier genannten BUND-PZN bedrucken und bei Ihrem Rechenzentrum zur Abrechnung einreichen.
Bitte beachten Sie dabei auch weiterhin, dass Sie die Zuzahlung im Abverkauf der Kasse manuell auf 0,00 € setzen oder das Rezept als RZO erfassen müssen, damit die Abgabe den offiziellen Vorgaben gemäß zuzahlungsfrei erfolgt. Die Details zur Abrechnung entnehmen Sie bitte dem durch die ABDA veröffentlichten „Leitfaden für die Apotheke: Handlungsempfehlung für die Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln“, welcher zwischenzeitlich aktualisiert wurde. Neben Paxlovid® wurde für alle Verordnungen von COVID-19 Arzneimitteln als Bedruckungsvorschrift für den Arzt und Abgaberegelung für die Apotheke eine Einlösefrist von 5 Werktagen ergänzt.
Unsere Anleitung in Form des WIKI-Beitrag „Abrechnung von COVID-19 Arzneimitteln“, welcher über die WIKI-Startseite https://lfwiki.azurewebsites.net/ direkt erreichbar ist, wurde ebenfalls aktualisiert.