Neuerungen rückwirkend zum 1. April 2021
Die meisten Apotheken sind inzwischen an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden. Für die hierfür erforderlichen Investitionen wurden Erstattungspauschalen vereinbart, die von Beginn an in der Kritik standen. Nun haben sich der Deutsche Apothekerverband und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung geeinigt: Die Apotheker erhalten mehr Geld für die TI-Anbindung – und zwar rückwirkend zum 1. April 2021.
Einigung von DAV und GKV
Hardware, ein Konnektor, Kartenleseterminals, ein elektronischer Heilberufsausweis (HBA), eine Institutionenkarte (SMC-B): Wer seine Apotheke an die Telematikinfrastruktur (TI) anbindet, muss aufrüsten und investieren. Zu viel – fanden die Vertreter des Deutschen Apothekerverbands (DAV) und haben sich nun mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf höhere Erstattungspauschalen geeinigt. Darüber hinaus regeln die Neuerungen, die rückwirkend zum 1. April 2021 in Kraft treten, auch die Refinanzierung der Heilberufsausweise für angestellte Apotheker.
Refinanzierung des HBA auch für Angestellte
Genau die galt als größte Schwäche der bisher geltenden Vereinbarung: Diese sah lediglich eine Refinanzierung für den HBA der Inhaber vor und ließ außer Acht, dass auch Angestellte tagtäglich einen HBA benötigen, z. B. zum Abzeichnen von E-Rezepten. Ab Juli können nun neben Apothekeninhabern auch Apotheker und Pharmazieingenieure eine Refinanzierung der elektronischen HBA über das NNF-Portal beantragen – vorausgesetzt sie sind am Stichtag 1. Juli 2021 bei der Apotheke angestellt. Wird die TI nach dem 1. Juli in Betrieb genommen, gilt das Datum der Inbetriebnahme als Stichtag.
Antragsstellung ab Juli über NNF-Portal
Die Neuregelung für die HBA sieht eine einmalige Kostenerstattung in Höhe von 449 Euro pro Ausweis vor – auch für Berufsanfänger, deren Angestelltenverhältnis nach dem Stichtag beginnt. Die Pauschale deckt in etwa die Kosten für fünf Jahre. Angestellte, die einen HBA erhalten, müssen zudem per Selbsterklärung die einmalige Inanspruchnahme der Pauschale zusichern.
Einmaliger Zuschuss für PTV-4-Upgrade
Auch für das Konnektor-Upgrade auf PTV-4-Funktionalität gibt es nun einen finanziellen Ausgleich: Ab 1. Juli und ebenfalls über das NNF-Portal kann ein einmaliger Zuschuss von insgesamt 562 Euro beantragt werden. Das Update ist sowohl für das E-Rezept als auch für die elektronische Patientenakte erforderlich. Zudem gibt es pro Quartal eine höhere Betriebskostenpauschale: 214,54 statt vorher 210 Euro.
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