Wie sieht das E-Rezept aus? Wie empfangen Apotheken das E-Rezept? Und was ist an Vorbereitung notwendig, um das E-Rezept bearbeiten zu können? Seit dem 1. Dezember 2021 hat sich die Testphase des E-Rezepts auf ganz Deutschland ausgeweitet, war sie zuvor nur auf die Fokusregion Berlin-Brandenburg beschränkt. Mit dem geplanten Start des E-Rezepts sind auch Apotheken prinzipiell verpflichtet, dieses ab 1. Januar 2022 zu empfangen und zu bearbeiten. Wir schaffen mehr Klarheit und beantworten häufige Fragen.
Das E-Rezept ist ganz allgemein immer noch ein Rezept und sieht in der Apothekensoftware (wie WINAPO®) auch nicht bedeutend anders aus als Muster 16. Größter Unterschied sind hierbei die einzelnen Tokens, die auf dem E-Rezept abgebildet sind. Diese enthalten wichtige Informationen für die Apotheker:innen.
Muster des E-Rezepts in WINAPO®
Die Beschreibung dieser Tokens steht auch auf dem E-Rezept.
Patient:innen bekommen ihr E-Rezept direkt von den Ärzt:innen und entscheiden selbst, ob sie dieses als Rezeptcode über die E-Rezept-App oder als Papierausdruck erhalten möchten. Über die App auf dem Smartphone können Patient:innen bis zu drei Apotheken bezüglich der Vorrätigkeit des Medikaments anfragen.
Apotheken können das E-Rezept also entsprechend über folgende Wege erhalten:
Mehr Antworten zum E-Rezept in Apotheken
Wir haben für Sie noch mehr Antworten auf häufig gestellte Fragen zum E-Rezept. Zum Beispiel, welche Vorbereitungen Apotheken jetzt treffen können.