Fünf vergütete pharmazeutische Dienstleistungen können Apotheken ihren Kundinnen und Kunden seit Kurzem anbieten. Mit diesem Wissen gelingen Apotheker:innen ein erfolgreicher Start sowie eine reibungslose Abrechnung.
Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz hat der Bundestag 2020 entschieden, dass die Krankenkassen den Apotheken jährlich 150 Millionen Euro für die Erbringung pharmazeutischer Dienstleistungen zur Verfügung stellen müssen. Da sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband jedoch nicht über Details und Vergütung einigen konnten, entschied darüber nun die Schiedsstelle. Diese fünf Leistungen können Apotheker:innen ab sofort anbieten:
- Erweiterte Medikationsberatung von Patient:innen mit Polymedikation
- Pharmazeutische Betreuung von Patient:innen nach Organtransplantation
- Pharmazeutische Betreuung von Patient:innen unter oraler Antitumortherapie
- Standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patient:innen, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen
- Standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik für Patient:innen ab einem Alter von sechs Jahren
Einfacher Einstieg in die pharmazeutischen Dienstleistungen
Anders als bei den Impfungen müssen Apotheker:innen der Apothekerkammer für die pharmazeutischen Dienstleistungen keine Selbstauskunft erteilen oder die zuständige Krankenkasse informieren. Voraussetzung für die Abrechnung ist jedoch, dass die Apotheke Verbandsmitglied ist oder dem Rahmenvertrag beigetreten ist. Für den Einstieg unterstützt die ABDA.
Vergütung der pharmazeutischen Dienstleistungen
Für die fünf pharmazeutischen Dienstleistungen hat die Schiedsstelle diese abrechenbaren Netto-Beträge festgesetzt:
- 90 Euro für die erweiterte Medikationsberatung von Patient:innen mit Polymedikation
- 90 Euro plus 17,55 Euro für ein Follow-up-Gespräch für die pharmazeutische Betreuung von Patient:innen nach Organtransplantation
- 90 Euro plus 17,55 Euro für ein Follow-up-Gespräch für die pharmazeutische Betreuung von Patient:innen unter oraler Antitumortherapie
- 11,20 Euro für die standardisierte Risikoerfassung bei Bluthochdruck-Patient:innen, die mindestens ein antihypertensives Medikament einnehmen
- 20 Euro für die standardisierte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung und Üben der Inhalationstechnik für Patient:innen ab einem Alter von sechs Jahren
So können Apotheker:innen abrechnen
Die Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistungen erfolgt quartalsweise zunächst über die Rechenzentren und dann über den Nacht- und Notdienstfonds. Das gilt auch für Privatversicherte, die die Leistungen der Apotheke damit nicht selbst bezahlen müssen. Im Vorfeld schließen Apotheke und Patient:in in jedem Fall einen Behandlungsvertrag, die Durchführung der Dienstleistung wird quittiert und Patient:innen erhalten abschließend eine Kopie der Vereinbarung. Die Dienstleistungen müssen außerdem im Qualitätsmanagementsystem der Apotheke dokumentiert werden.
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