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Der Umwelt zuliebe: Digitaler Kassenbon für Apotheken

17. August 2023 | Julia Girnus

Hoher Papierverbrauch durch Belegausgabepflicht

Mit Umsetzung des „Kassengesetzes“ müssen in Deutschland elektronische Aufzeichnungssysteme wie Kassensysteme seit 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Zur weiteren Transparenz wurde zudem die Belegausgabepflicht eingeführt, wodurch auf Belege auch zusätzliche Daten (verglichen zu vorher) aufgedruckt und diese an Kundinnen und Kunden ausgegeben werden müssen. Die Folge für Händlerinnen und Händler sowie Verbraucherinnen und Verbraucher: erhöhter Papierverbrauch durch Ausgabe von Kassenbelegen auch bei kleinen Beträgen.

Frankreich schafft Bonpflicht ab

Fast zeitgleich zum Inkrafttreten dieses Gesetzes in Deutschland beschloss Frankreich 2020 das Ende der Bonpflicht aus Umweltschutzgründen. Seit 1. August 2023 werden Kassenbons bei unseren Nachbarn nur noch auf ausdrücklichen Kundenwunsch ausgedruckt. Laut französischer Regierung werden jedes Jahr 12,5 Milliarden Kassenbons gedruckt. Durch Wegfall der Bonpflicht könnten somit 150.000 Tonnen Papier, 25 Millionen gefällte Bäume und 18 Milliarden Liter Wasserverbrauch gespart werden.

Umweltfreundliche Alternative: blaue Kassenzettel

In Deutschland hingegen versuchen viele Händlerinnen und Händler, wie auch Apotheken vor Ort, der Pflicht zumindest umweltfreundlicher zu begegnen: durch die Verwendung von blauen Kassenzetteln. Dieses spezielle Thermopapier enthält keine chemischen Farbentwickler (wie Bisphenol A, andere Phenole oder Pergafast), es darf zudem bedenkenlos im Altpapier entsorgt werden.

Der Umwelt zuliebe: digitaler Kassenbon

Mit der Nutzung des digitalen Kassenbons in WINAPO® können Sie die Umwelt noch intensiver schonen. Zusätzlich sparen Sie Zeit und Geld durch den Wegfall von Papierkosten. Mit der eigens entwickelten Lösung von CGM LAUER können Sie Ihren Kundinnen und Kunden Kassenbons künftig digital und ohne Papierausdruck über das Kundendisplay von CGM GENIUS TV® zur Verfügung stellen. Dabei wird auch beim digitalen Kassenbon der Abverkauf zunächst wie gewohnt in der Kasse erfasst. Kundinnen und Kunden können diesen dann entweder digital über die CLICKDOC-App einsehen. (Hierfür müssen Kundinnen und Kunden einen CLICKDOC-Account haben.) Alternativ scannen sie den auf dem Kundendisplay bereitgestellten QR-Code ein. Natürlich können Sie Kassenbons auf Wunsch auch weiterhin ausdrucken. Eine Kombination des digitalen Kassenbons mit dem Kassenbon auf blauem Papier erscheint den Richtlinien entsprechend als umweltfreundlichste Variante für Apotheken.

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