Seit dem 01.07.2022 sind nun alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte gesetzlich dazu verpflichtet, ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen nur noch in elektronischer Form an die Krankenkassen zu übermitteln.
Um die eAU elektronisch signiert zu versenden, ist neben einem Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) auch die Freischaltung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) notwendig.
Damit ein eHBA freigeschaltet werden kann, ist die Zuordnung zu einer Behandlerlizenz in der Praxissoftware erforderlich. Überprüfen Sie deswegen bitte, ob in CGM M1 PRO alle ärztlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihrer Praxis mit einer Behandlerlizenz gelistet sind.
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