Einfacher, schneller und sicherer soll die Digitalisierung ehemals papiergebundene Verfahren machen. Ein prominentes Beispiel ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Der erste Schritt ist getan: zum 1. Juli 2022 wird die eAU und der damit verbundene elektronische Versand an die Krankenkassen vom Gesetzgeber flächendeckend und verpflichtend eingeführt. Der zweite erfolgt Anfang 2023. Doch schon jetzt steht fest: Sie bringt echte Mehrwerte für alle Beteiligten.
Wer durch eine Erkrankung nicht in der Lage ist, seine Arbeit auszuführen, erhält von seiner Ärztin oder von seinem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Im Alltag gerne als „Krankschreibung“ bezeichnet, handelte es sich in der Vergangenheit um einen vierteiligen, gelben Zettel. Er umfasste je einen papierhaften Durchschlag für den Arzt, für den Patienten, für die Krankenkasse sowie für den Arbeitgeber. Die letzten beiden mussten vom Patienten selbst übermittelt werden – meistens per Brief. Künftig soll dies digital passieren und von den Arztpraxen bzw. den Krankenkassen übernommen werden. Der erste Umsetzungsschritt ist bereits abgeschlossen, der Zweite erfolgt bis zu Beginn des kommenden Jahres.
Ausschließlich digital übermitteln Ärzt:innen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bereits seit Januar 2022 an die Krankenkassen. Die Meldung enthält neben dem Namen der oder des Versicherten auch
Während Versicherte folglich nicht mehr für die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen verantwortlich sind, erhalten sie nach wie vor den gedruckten Durchschlag für ihren Arbeitgeber und müssen diesen noch bis Anfang 2023 an ihn übersenden. Ab dann stellen die Krankenkassen den Arbeitgebern die Informationen zur Krankmeldung über eine sichere Datenverbindung digital zur Verfügung – ausgenommen Informationen zur Diagnose. Papierhaft erhalten die Versicherten künftig dann lediglich den Nachweis für den eigenen Gebrauch.
Patient:innen: Versicherte werden im Krankheitsfall entlastet, da sie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weder der Krankenkasse noch dem Arbeitgeber übermitteln müssen. Krankengeldzahlungen erhalten sie zudem pünktlich und korrekt.
Arbeitgeber: Sie erhalten die eAU sicher und ohne Zeitverzug. Krankheitsbedingte Personalausfälle können sie so deutlich schneller in der Arbeitsplanung berücksichtigen.
Krankenkassen: Auch die Versicherer erhalten die Krankmeldungen sicher und schnell. Dadurch wird nicht nur die Dokumentation der Krankheitszeiten erheblich verbessert. Vor allem kann hierdurch Krankengeld immer pünktlich gezahlt und Fehler nahezu ausgeschlossen werden.