Der Vorstand der KBV hat zur Sicherstellung der Versorgung entschieden: Krankschreibungen und Rezepte können auch noch im neuen Jahr in Papierform ausgestellt werden. Damit soll der Praxisbetrieb auch zu Jahresbeginn reibungslos laufen und die Patient:innen wie gewohnt versorgt werden können. Die Regelung gilt bis 30.06.2022.
Für den Fall, dass das Ausstellen von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) und E-Rezepten technisch nicht umsetzbar ist, können Vertragsärzt:innen die gewohnten Prozesse bis zum neuen Stichtag weiter nutzen. AU-Bescheinigungen und Arzneimittelrezepte können übergangsweise auch komplett in Papierform ausgestellt werden.
Die KBV rechnet damit, dass die erforderlichen Prozesse und Komponenten für eAU und E-Rezept frühestens Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen. Dennoch sind Ärzt:innen weiterhin aufgefordert, schnellstmöglich die notwendigen Komponenten wie einen KIM-Dienst oder den elektronischen Heilberufsausweis zu bestellen.
KIM-Adresse sichern
KIM löst den bisherigen Standard KV-Connect ab und dient zukünftig als ausschließlicher Kommunikationsweg. Das gilt somit auch für den Versand von elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU).