Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) am 1. Oktober 2021, konnte der zeitaufwändige Prozess der Papierbescheinigungen deutlich verschlankt werden. Für Patient:innen entfällt die Weitergabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen, da die elektronische Übermittlung direkt über die Arztpraxen erfolgt. Daten können wesentlich schneller, sicherer und ohne Medienbrüche an Krankenkasse und Arbeitgeber übermittelt werden.
Niedrige Fehlerquote beim Versand der eAU
Die Anwender:innen von CGM MEDISTAR haben die eAU gut angenommen: Bis zum 16. Dezember 2021 wurden 82.974 eAUs versendet. Bereinigt man die Zahlen um die der Testversicherten und der Testnachrichten, liegt die Fehlerquote laut einer der größten Krankenkassen Deutschlands lediglich bei ca. 0,38% - ein großer Erfolg für die eAU.
Auch Krankenkassen werden miteinbezogen
Ab Juli 2022 sind auch Krankenkassen dazu verpflichtet, die eAU an den Arbeitgeber des Versicherten weiterzuleiten. Das heißt: Schreiben Behandelnde einen Versicherten arbeitsunfähig, erfolgen alle weiteren Schritte digital. Ärzt:innen übermitteln die Krankmeldung der zuständigen Krankenkasse via TI. Diese wiederum informiert den Arbeitgeber – ebenfalls digital.