Die Bundesregierung will den Corona-Rettungsschirm für die Pflegeeinrichtungen bis zum 30. Juni 2021 ausweiten. Das geht aus dem Entwurf eines „Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ hervor. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) begrüßt die beabsichtigte Verlängerung des Schutzschirms für Pflegeheime und ambulante Dienste, warnt aber „vor der erheblichen Einschränkung des Schutzschirms.“
Pflegeeinrichtungen bräuchten vor Ort dringend Sicherheit und Klarheit, damit sie sich voll und ganz auf die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Menschen und den Infektionsschutz konzentrieren könnten. „Gerade bei schwer betroffenen Einrichtungen mit zahlreichen Todesfällen darf nicht auch noch Sorge um die wirtschaftliche Zukunft entstehen“, sagte bpa-Präsident Bernd Meurer. „Hinter uns liegt das härteste Jahr überhaupt. Wenn jetzt nur noch Kosten übernommen werden sollen im Fall der behördlichen Anordnung, bringt das viele Pflegeeinrichtungen in Existenzgefahr. Würden behördliche Anordnungen aufgehoben, entfiele sofort die wirtschaftliche Sicherung der Betriebe. Pflegeeinrichtungen können aber erst dann wieder in den Normalbetrieb, wenn die pflegebedürftigen Menschen sich keine Sorgen mehr machen müssen um eine Corona-Infektion.“