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CGM TURBOMED-NewsSpätestens zum 1. Juli 2021 müssen Ärzte nachweisen können, dass in der Praxis alle notwendigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA gegeben sind. Doch wie erfolgt dieser Nachweis?
In CGM TURBOMED können Sie mit nur einem Klick den ePA-Nachweis für Ihre Abrechnung erbringen. Im Bereich Abrechnungen ist dafür der Menüpunkt "TI-Fachanwendungen" vorgesehen. Hier müssen Sie einfach nur ein Häkchen bei "ePA Stufe 1" setzen (siehe Abbildungen unten), um in der Abrechnung für das zweite Quartal nachweisen zu können, dass Sie die ePA in Ihrer Praxis einsetzen.