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ePA-Nachweis für Ihre KV-Abrechnung

12. Mai 2021 | Nicole Graf
ePA-Nachweis für Ihre KV-Abrechnung

Umsetzung ePA-Nachweis in CGM TURBOMED für die Abrechnung Q2

Spätestens zum 1. Juli 2021 müssen Ärzte nachweisen können, dass in der Praxis alle notwendigen technischen Voraussetzungen zur Nutzung der ePA gegeben sind. Doch wie erfolgt dieser Nachweis?

So geht's: Nachweis technische Voraussetzungen für ePA

In CGM TURBOMED können Sie mit nur einem Klick den ePA-Nachweis für Ihre Abrechnung erbringen. Im Bereich Abrechnungen ist dafür der Menüpunkt "TI-Fachanwendungen" vorgesehen. Hier müssen Sie einfach nur ein Häkchen bei "ePA Stufe 1" setzen (siehe Abbildungen unten), um in der Abrechnung für das zweite Quartal nachweisen zu können, dass Sie die ePA in Ihrer Praxis einsetzen.

ePA-Nachweis in CGM TURBOMED
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