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DiGA: Schon heute ein fester Bestandteil der Regelversorgung

18. November 2021 | Oliver Löbnitz

Knapp zwei Jahre ist es her, dass das Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) in Deutschland eingeführt wurde. Das Gesetz besagt, dass die allgemeine Patientenversorgung durch Innovation und Digitalisierung verbessert werden soll. Doch wo stehen wir heute?
 

Während der Corona-Pandemie hat die Digitalisierung im Gesundheitswesen einen großen Aufwind erlebt. Videosprechstunden sind ebenso in der Regelversorgung angekommen wie „Digitale Gesundheitsanwendungen“ oder auch „Apps auf Rezept“. Gerade hier erleben wir bei der CGM eine hohe Verordnungsrate mit einem monatlichen Wachstum von bis zu 30 %.

Digitale Gesundheitsanwendungen sind also schon jetzt für viele Menschen ein fester Bestandteil ihres Alltags geworden. Sie dienen der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen und ergänzen damit das therapeutische Maßnahmenspektrum. Die Anwendungsbereiche sind äußerst vielseitig und reichen derzeit von Schlafstörungen, Adipositas, Angst- und Panikstörungen bis hin zu Tinnitus und Migränetherapien. Das DiGA-Verzeichnis des BfArM wächst ebenso kontinuierlich wie die Bandbreite der Anwendungsbereiche.

Seit nunmehr einem Jahr können Ärztinnen und Ärzte digitale Anwendungen mit nur wenigen Klicks direkt aus der CGM Praxis-Software (CGM ALBIS, CGM TURBOMED, CGM MEDISTAR, CGM M1 PRO) verordnen. Dank der ICD10-Filterfunktion schlägt das vollintegrierte und intuitiv bedienbare APP VERORDNUNGSCENTER der CGM, zu dem man aus der Rezeptansicht gelangt, jeweils die passgenaue DiGA vor. So wird ein sicheres und fehlerfreies Verordnen gewährleistet. Das APP VERORDNUNGSCENTER in der CGM Praxis-Software ist eine kostenlose Zusatzfunktion und mit nur wenigen Klicks erledigt. Hier finden Sie die jeweilige Schritt-für-Schritt-Anleitungen

Begleitend zu jeder „App auf Rezept“ werden Informationen zur Therapiezielstellung und Wirkung übersichtlich im gewohnten Verordnungsprozess dargestellt. CGM möchte mit einem wachsendem Marktangebot möglichst vielen Menschen „Apps auf Rezept“ barrierefrei zugänglich machen. Dafür hat die CGM nicht nur im Verordnungsprozess jeden Schritt selbsterklärend gestaltet, sondern auch an den Rezepteinlöseprozess der Patientinnen und Patienten gedacht.

Nach Auswahl der Anwendung durch den behandelnden Arzt oder die Ärztin wird automatisch das Rezept generiert. Patientinnen und Patienten erhalten zusätzlich zum Rezept ein Infoblatt mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einlöseprozess im CLICKDOC Health Center unter www.clickdoc.de. Hier sind die wichtigsten Informationen zur jeweiligen Anwendung übersichtlich zusammengefasst, sodass sich der Beratungsaufwand innerhalb der Sprechstunde reduziert.

Um die Anwendung vollumfänglich nutzen zu können, muss das Rezept bei der Krankenkasse eingereicht werden. Diese stellt dann einen Aktivierungscode zur Verfügung, damit die Therapie mit einer Laufzeit von meist 90 Tagen beginnen kann.

Die Devise im Praxisalltag lautet einerseits dem wachsenden Interesse der Patientinnen und Patienten an digitalen Gesundheitsanwendungen gerecht zu werden, und andererseits die Verordnung von DiGA zeiteffizient ohne Mehraufwand einzubinden. Wo Empfehlung und Verordnung der Anwendungen ein natürlicher Teil von Beratung und Behandlung werden, profitieren sowohl Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten vom therapeutischen Nutzen der Anwendungen. Patientinnen und Patienten übernehmen so mehr Selbstverantwortung für ihre eigene Gesundheit.

Die Verordnung erfolgt stets extrabudgetär. Für die Erstverordnung von dauerhaft und vorläufig gelisteten DiGA können Ärztinnen und Ärzte die GOP 01470 abrechnen.

Die CGM stellt Ärztinnen und Ärzten kostenlose Online-Seminare und wissenschaftliche CME-Fortbildungen zum Thema „Digitale Gesundheitsanwendungen“ zur Verfügung. 


Die Themenübersicht und Anmeldung erfolgt im CGM Hörsaal Digital.

 

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