Wer erkältet ist und sich nicht gut fühlt, sollte eine Pause einlegen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von der Ärztin bzw. dem Arzt jedoch spätestens ab Tag vier Pflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen geht dies auch ohne Arztbesuch.
Werden in Deutschland Angestellte krank, müssen sie sich beim Arbeitgeber krankmelden. Eine vom Haus- oder Facharzt ausgestellte Krankschreibung – die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) – bedarf es spätestens ab dem vierten Tag. Der Weg in die Praxis fällt dann nicht immer leicht. Nicht zuletzt, weil nichtterminierte Arztbesuche oftmals mit langen Wartezeiten in überfüllten Praxen verbunden sind. Dank telefonischer Krankschreibung und Videocall ist ein Vorortbesuch aber gar nicht immer notwendig.
Krankschreibung für fünf bzw. sieben Kalendertage
Denn die sind inzwischen dauerhaft möglich: Ärztinnen und Ärzte können Patientinnen und Patienten auf Basis eines Telefonats bis zu fünf – via Videosprechstunde sogar für maximal sieben – Kalendertage krankschreiben. Für beide Fälle gilt: Ist die Patientin oder der Patient hiernach noch nicht genesen und fühlt sich weiterhin nicht arbeitsfähig, muss er persönlich eine Praxis aufsuchen.
Nur für bekannte Patienten
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dürfen Ärzte und Ärztinnen ohne persönliche Konsultation aber nur dann ausstellen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Patient oder die Patientin ist der Praxis bekannt.
- Die Arztpraxis hat sichergestellt, dass die Person am Telefon oder im Videocall tatsächlich der Patient oder die Patientin ist.
- Die Erkrankung lässt eine Beurteilung per Telefon bzw. Videosprechstunde zu.
- Der Patient oder die Patientin kann die Symptome – vor allem im Telefonat – zweifelsfrei beschreiben.
Der Arzt entscheidet
Klar ist auch, dass Patientinnen und Patienten keinen Anspruch auf eine Krankschreibung via Videosprechstunde oder Telefonat haben. So entscheidet der behandelnde Arzt oder die Ärztin, ob die erkennbaren Symptome für eine Krankschreibung ausreichen oder ob eine persönliche Untersuchung erforderlich ist. Das gilt auch für den Fall, dass mögliche, ernsthaftere Erkrankungen im Raum stehen.
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