Einen finanziellen Ausgleich für Haus- und Facharztpraxen hatte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) angesichts gestiegener Hygieneaufwendungen schon seit längerem gefordert. Seit dem 1. Januar erhalten Ärzt:innen nun für einen direkten Patientenkontakt den allgemeinen Hygienezuschlag.
Nur bei direktem Patientenkontakt
Zwei Punkte beträgt der Zuschlag, der Praxen seit Januar zu jeder Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale gezahlt wird, um die gestiegenen Kosten z. B. für die Verwendung sogenannter Safety-Produkte, Hygieneberatungen oder Fortbildungen zu kompensieren. Pro Fall erhalten Fach- und Hausärzt:innen damit fachübergreifend rund 22,5 Cent. Voraussetzung für den Zuschlag ist ein direkter Patientenkontakt. Ausgenommen von dieser Regelung sind folglich Behandlungen per Videosprechstunde. Für sie gilt der Pseudo-GOP 88220.
Nachverhandlungen für spezielle Fachleistungen
Lange hatte die KBV um einen Ausgleich gekämpft und immer wieder angemahnt, dass die gestiegenen Hygienekosten weder im EBM noch im Orientierungswert ausreichend erfasst waren. Im Sommer 2021 bezifferte der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) den finanziellen Mehrbedarf schließlich auf 98 Millionen Euro. Der Beschluss zur Einführung des allgemeinen Hygienezuschlags folgte im Herbst. Die KBV bewertet den Zuschlag zumindest als Teilerfolg und will bei speziellen Fachleistungen noch einmal separat verhandeln. Denn dort schlügen deutlich höhere Kosten zu Buche.
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