Nicht nur mit dem Jahreswechsel, auch nach der ersten Jahreshälfte treten traditionell neue Gesetze und Verordnungen in Kraft. Im Mai sind bereits zahlreiche Corona-Regelungen ausgelaufen. Die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen wurde hingegen verlängert. Am 1. Juli fiel zudem der Startschuss für die flächendeckende Einführung des E-Rezepts.
E-Rezept: Es geht los!
Mit Finalisierung des eGK-Verfahrens kommt das E-Rezept zunächst für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland. Der flächendeckende Rollout erfolgt stufenweise und startete am 1. Juli mit umfassenden Tests in ersten Regionen. Das elektronische Verfahren soll helfen, für Arztpraxen ebenso wie für Apotheken und Versicherte Wege zu vereinfachen und zu beschleunigen und den Papierverbrauch zu reduzieren. Zwischen drei Optionen sollen die Deutschen wählen können, um ihr E-Rezept einzulösen: via App, Versichertenkarte (eKG) oder notfalls per ausgedrucktem E-Rezept.
Pflegeversicherung: Angepasste Beitragssätze
Wer in Deutschland pflegebedürftig ist, hat Anspruch auf Pflegegeld. Das Geld hierfür stammt aus der sogenannten Pflegekasse, die über Steuerannahmen gefüllt wird. Mit dem am 1. Juli in Kraft getretenen Pflegereform ist der entsprechende Beitragssatz von 3,05 Prozent bzw. 3,4 Prozent für Kinderlose auf 3,4 bzw. 4 Prozent gestiegen. Die Regelung ist eine Antwort auf die wachsenden Kosten in der Pflege. Wer jedoch zwei oder mehr Kinder hat, ist von der Erhöhung aber nicht betroffen. Ab dem zweiten Kind zahlen Eltern nur weniger für die Pflegeversicherung.
Corona-Warn-App: im Ruhemodus
Weil die Immunität der Bevölkerung gegen Covid-19 weiter zunimmt und die Infektionslage stabil ist, wurde nach dem Abschalten der Warnfunktion die Corona-Warn-App bereits zum 1. Juni in den Ruhemodus versetzt. In den vergangenen Jahren wurde die App in Deutschland über 48 Millionen Mal heruntergeladen. Mit ihrer Hilfe ließen sich Kontakte nachverfolgen und Menschen über risikobehaftete Begegnungen informiert. Gelöscht wir die App aber nicht automatisch. Wer möchte, kann im Ruhemodus nach wie vor auf seine gespeicherten Impfzertifikate sowie auf persönliche Aufzeichnungen im Tagebuch zurückgreifen.
Corona-Hilfen: Frist für Schlussabrechnungen verlängert
Bis zum 30. Juni sollten die Schlussabrechnungen der Corona-Hilfen eingereicht werden. Wegen des hohen Antragaufkommens wurde die Frist nun noch einmal bis zum 31.08.2023 verlängert. Anträge können via überbrueckungshilfe-unternehmen.de eingereicht werden. Die Überbrückungshilfen sollten allen Unternehmen helfen, die durch die Pandemie in finanzieller Notlage geraten waren. Eingereichte Abrechnungen werden durch die Bewilligungsstelle geprüft – die endgültige Förderhöhe wird anschließend im Schlussbescheid mitgeteilt. In Abhängigkeit der gewählten Programme sind Bestätigungen der erhaltenen Mittel ebenso wie Nach- oder Rückzahlungen möglich.
Apotheken, Praxen und Versicherte sind mit CGM
bestens gerüstet
Alle Arztinformationssysteme von CGM und die Apotheken-Software von CGM LAUER beherrschen sämtliche E-Rezept-Verordnungswege: Über CLICKDOC, die eGK, die gematik-App und den Ausdruck.