Der Gesetzgeber hat der Digitalisierung des Gesundheitswesens durch die elektronische Übermittlung von Verordnungen den Weg geebnet – und wir als CGM schaffen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit einigen Krankenkassen die technischen Voraussetzungen dafür und realisieren gemeinsam zusätzliche digitale Prozesse.
Wir bauen die Kommunikation sowie den Daten- und Informationsfluss durch vernetzte digitale Anwendungen und Dienste stetig aus und bieten mit unserem CGM eFORMULAR-Service allen Teilnehmenden eine bestmögliche Unterstützung analog zu den bisherigen Arbeitsabläufen.
Durch den elektronischen Versand der eFormulare KH-Behandlung (Muster 2), Krankenbeförderung (Muster 4), Heilmittel (Muster 13) sowie Hilfsmittel (Muster 16) an die Krankenkassen können Sie den administrativen Aufwand in Ihrer Praxis reduzieren. Viele Fragen zu Kassenthemen, die bisher möglicherweise Ihre MFA an der Anmeldung beantworten mussten, könnten ab sofort wegfallen. Ebenso könnten Rückfragen seitens der Krankenkassen vermieden werden, was Ihnen Zeit und Ressourcen spart.
Die Vorteile orientieren sich an den Bedürfnissen aller Beteiligten.
Der elektronische Versand erfolgt für die Formulare
innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und bietet Vorteile für alle Beteiligten im Gesundheitswesen.
Der erfolgreiche Versand setzt neben einer eingerichteten Telematikinfrastruktur eine KIM-Adresse voraus. Hierbei ist es irrelevant, ob es sich bei der KIM-Adresse um eine KIM-Adresse des Arztes oder der Praxis handelt.
Wird der elektronische Versand für Muster 2, Muster 4 oder Muster 13 über das Formular gestartet, ist zunächst die mündliche Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten einzuholen und im Arztinformationssystem (AIS) zu vermerken. Anschließend wird das Formular an die Zieladresse (KIM-Adresse) des jeweiligen Kostenträgers versendet.
eVerordnung für Hilfsmittel (Muster 16) können künftig von Patientinnen und Patienten über eine gesonderte App ihrer Krankenkasse eingelöst werden. Die Umsetzung für CGM MEDISTAR und CGM TURBOMED ist bereits erfolgt. Eine detaillierte Anleitung zum Einschreibeprozess für CGM TURBOMED und CGM MEDISTAR entnehmen Sie bitte unserer Kurzanleitung.
Sobald die Umsetzung ebenfalls für CGM ALBIS und CGM M1 PRO erfolgt ist, werden wir Sie erneut informieren.
Begleiten und beraten Sie Ihre Patientinnen und Patienten z. B. bei der optimalen Auswahl des geeigneten Krankenhauses.
Vorteile für Sie und Ihre Patientinnen und Patienten:
Aktuell profitieren Versicherte der AOK Plus, Techniker, IKK classic und DAK von dem elektronischen Verordnungs-Service (eVO-Service).
Durch die CGM eKRANKENBEFÖRDERUNG wird Ihren Patientinnen und Patienten die rechtzeitige Genehmigung einer Krankenbeförderung ermöglicht.
Vorteile für Sie und Ihre Patientinnen und Patienten:
Dieser eFormular-Service ist aktuell für Versicherte der AOK Nordwest umgesetzt. In Kürze kommen zwei weitere Ortskrankenkassen dazu: die AOK Sachsen-Anhalt und die AOK Rheinland-Hamburg.
Nutzen Sie den elektronischen Versand der eHEILMITTELVERORDNUNG, um Ihren Patientinnen und Patienten unnötige Wege zu ersparen.
Ihre Vorteile:
Diesen Service bietet die AOK Plus ihren Versicherten an.
Machen Sie mit und nehmen Sie am Selektivvertrag teil, wenn die Lösung demnächst auch in Ihrem CGM-Arztinformationssystem umgesetzt ist.
Hinter dem Service steht die ARGE eGesundheit Deutschland – ein Konsortium bestehend aus sieben Krankenkassen mit rund 34 Millionen Versicherten.
Ihre Vorteile:
Vorteile für Ihre Patientinnen und Patienten:
Wie Sie eFormulare in Ihrem Arztinformationssystem nutzen, erfahren Sie in unseren Anleitungen.