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CGM eFORMULAR-Service im Überblick

1. Juli 2024
Weibliche Person in Arztkittel mit Tablet in der Hand.

Der Gesetzgeber hat der Digitalisierung des Gesundheitswesens durch die elektronische Übermittlung von Verordnungen den Weg geebnet – und wir als CGM schaffen in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit einigen Krankenkassen die technischen Voraussetzungen dafür und realisieren gemeinsam zusätzliche digitale Prozesse.

Wir bauen die Kommunikation sowie den Daten- und Informationsfluss durch vernetzte digitale Anwendungen und Dienste stetig aus und bieten mit unserem CGM eFORMULAR-Service allen Teilnehmenden eine bestmögliche Unterstützung analog zu den bisherigen Arbeitsabläufen.

Die Vorteile von CGM eFORMULARE

Durch den elektronischen Versand der eFormulare KH-Behandlung (Muster 2), Krankenbeförderung (Muster 4), Heilmittel (Muster 13) sowie Hilfsmittel (Muster 16) an die Krankenkassen können Sie den administrativen Aufwand in Ihrer Praxis reduzieren. Viele Fragen zu Kassenthemen, die bisher möglicherweise Ihre MFA an der Anmeldung beantworten mussten, könnten ab sofort wegfallen. Ebenso könnten Rückfragen seitens der Krankenkassen vermieden werden, was Ihnen Zeit und Ressourcen spart.

Die Vorteile orientieren sich an den Bedürfnissen aller Beteiligten.

Darstellung von Versicherten, Leistungserbringern und Krankenkassen, jeweils mit Angabe der Vorteile durch den CGM eFORMULAR-Service.

Diese CGM eFORMULARE können Sie nutzen

Der elektronische Versand erfolgt für die Formulare 

  • Muster 2: KH-Behandlung
  • Muster 4: Krankenbeförderung
  • Muster 13: Heilmittel

innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) über KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und bietet Vorteile für alle Beteiligten im Gesundheitswesen.

  • Durch die digitale Übermittlung können die Verordnungen schnell und einfach erstellt, bearbeitet und übermittelt werden.
  • Die elektronische Erfassung und Übermittlung von Verordnungen minimiert das Risiko von Übertragungsfehlern und Missverständnissen. Dadurch wird die Genauigkeit und Vollständigkeit der Verordnungen verbessert.
  • Minimierung von Rückfragen der Krankenkassen zu einzelnen Patientinnen und Patienten und deren Verordnungen reduzieren den Verwaltungsaufwand.

Der erfolgreiche Versand setzt neben einer eingerichteten Telematikinfrastruktur eine KIM-Adresse voraus. Hierbei ist es irrelevant, ob es sich bei der KIM-Adresse um eine KIM-Adresse des Arztes oder der Praxis handelt.

Wird der elektronische Versand für Muster 2, Muster 4 oder Muster 13 über das Formular gestartet, ist zunächst die mündliche Einwilligung der Patientin bzw. des Patienten einzuholen und im Arztinformationssystem (AIS) zu vermerken. Anschließend wird das Formular an die Zieladresse (KIM-Adresse) des jeweiligen Kostenträgers versendet.

eHilfsmittelverordnungen (Muster 16) können künftig von Patientinnen und Patienten über eine gesonderte App ihrer Krankenkasse eingelöst werden. Hierzu werden wir Sie selbstverständlich noch detailliert informieren, sobald die Umsetzung in Ihrer Praxissoftware zur Verfügung steht.

eKrankenhausbehandlung (Muster 2)

Begleiten und beraten Sie Ihre Patientinnen und Patienten z. B. bei der optimalen Auswahl des geeigneten Krankenhauses.

Vorteile für Sie und Ihre Patientinnen und Patienten: 

  • Zeitnahe und individuelle Beratung nicht mehr an der Anmeldung Ihrer Praxis, sondern von der Krankenkasse
  • Frühzeitige Organisation aller notwendigen Formalitäten für die bevorstehende Krankenhausbehandlung
  • Empfehlung eines geeigneten Krankenhauses und logistische Planung
  • Auf Wunsch Einholen einer ärztlichen Zweitmeinung bezüglich der Notwendigkeit eines stationären Aufenthaltes
  • Rechtzeitige Beschaffung passender Hilfsmittel zum Entlassungstermin
  • Sicherstellen eines nahtlosen Übergangs in die Reha-Nachsorge

Aktuell profitieren Versicherte der AOK Plus, Techniker, IKK classic und DAK von dem elektronischen Verordnungsservice (eVO-Service). 

eKrankenbeförderung (Muster 4)

Durch die eKrankenbeförderung wird Ihren Patientinnen und Patienten die rechtzeitige Genehmigung einer Krankenbeförderung ermöglicht.

Vorteile für Sie und Ihre Patientinnen und Patienten: 

  • Besserer Service durch schnellere und reibungslosere Abwicklung von Genehmigungen, u. a. durch Wegfall der postalischen Zusendung
  • Fehlerfreie Verordnungen reduzieren den potenziellen Klärungsbedarf zwischen Krankenkasse, Arzt und Versicherten – und damit den Aufwand für alle Beteiligten
  • 2024 geplant: Erstellung fehlerfreier Verordnungen aufgrund hinterlegter Prüfregeln

Dieser eFormular-Service ist aktuell für Versicherte der AOK Nordwest umgesetzt. In Kürze kommen zwei weitere Ortskrankenkassen dazu: die AOK Sachsen-Anhalt und die AOK Rheinland-Hamburg.

eHeilmittelverordnung (Muster 13)

Nutzen Sie den elektronischen Versand der eHeilmittelverordnung, um Ihren Patientinnen und Patienten unnötige Wege zu ersparen.  

Ihre Vorteile: 

  • Volle Integration in Ihren ärztlichen Workflow.
  • Korrekturen sind unmittelbar auf digitalem Wege möglich. Dies reduziert die Fehlerquote bei Verordnungen und verringert Prüfaufwände auf Kassenseite.

Diesen Service bietet die AOK Plus ihren Versicherten an. 

eHilfsmittel (Muster 16)

Machen Sie mit und nehmen Sie am Selektivvertrag nach § 140a SGB V teil, wenn die Lösung demnächst auch in Ihrem CGM-Arztinformationssystem umgesetzt ist.  

Ihre Vorteile:

  • Hilfsmittelverzeichnis ist vollständig und übersichtlich in Ihr Praxisverwaltungssystem integriert
  • Verringerung des bürokratischen Aufwands durch automatische Logikprüfung während des Verordnungsprozesses
  • Reduzierung der Rückfragen von Hilfsmittelanbietern und Krankenkassen
  • Erfordert weder Ausdruck noch manuelle Unterschrift
  • Beitrag zum Umweltschutz durch Kostenersparnis für Papier und Tinte

Vorteile für Ihre Patientinnen und Patienten:

  • Statt einer Papierverordnung erhalten Ihre Patientinnen und Patienten eine elektronische Verordnung, die nicht verloren geht, da sie dauerhaft in der Krankenkassen-App enthalten ist und der Bearbeitungsstatus und die Gültigkeit nachverfolgt werden können.
  • Die elektronische Verordnung wird kostenlos weitergeleitet (kein Porto).
  • Die eVerordnung kann sofort elektronisch an teilnehmende Hilfsmittelanbieter (z. B. Sanitätshäuser, Apotheken) übermittelt werden, was zu einer schnelleren Versorgung führt.

Hinter dem Service steht die ARGE eGesundheit Deutschland – ein Konsortium bestehend aus sieben Krankenkassen mit rund 34 Millionen Versicherten.

Kurzanleitungen für Ihre CGM-Praxissoftware

Wie Sie eFormulare in Ihrem Arztinformationssystem nutzen, erfahren Sie in unseren Anleitungen.

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