Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens nimmt weiter Fahrt auf. Immer mehr Anwendungen werden Pflicht. Und mit ihnen neue Komponenten, Updates und Regeln. Hier gilt es, neben dem Tagesgeschäft den Überblick zu behalten.
Am 1. Oktober startet die Übergangsphase zur eAU
E-Akte, E-AU & Co.: Deutschlands Gesundheitswesen befindet sich mitten in der digitalen Transformation. Ein Zurück gibt es nicht mehr. Der nächste Termin, den Ärzte und Ärztinnen im Auge behalten sollten, ist der 1. Oktober 2021. Ab dann müssen Praxen Krankschreibungen digital an die Krankenkassen senden. Für die Übermittlung sind zudem ausschließlich KIM-Dienste zugelassen.
Ärzte und Ärztinnen nutzen Online-Sprechstunden zur Digitalisierung
Den Überblick darüber zu behalten, welche Anwendung welche Komponenten voraussetzt oder welche Regeln in diesem Zusammenhangen gelten, ist nicht immer leicht. Zumal der Teufel hin und wieder im berühmten Detail liegt. Aus diesem Grund organisiert z. B. der Hausärzteverband Baden-Württemberg regelmäßig „Online-Sprechstunden“, in denen Vertreter:innen des Bundesgesundheitsministeriums und der Gematik Digitalisierungsfragen von Ärztinnen und Ärzten beantworten.
Was sind der E-Health- und ePA-Konnektor?
Zu den häufigsten Fragen 2021 zählte z. B., was sich hinter E-Health- und ePA-Konnektor verbirgt. Denn bislang kannten die Beteiligten ausschließlich den TI-Konnektor, der den Anschluss zur Telematikinfrastruktur herstellt. Tatsächlich sind die Bezeichnungen mitunter ein wenig irreführend. Denn gemeint sind zwei fachliche Erweiterungen bzw. Upgrades des TI- Konnektors. So enthält der E-Health-Konnektor (PTV3) notwendige Funktionen für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan, der ePA-Konnektor (PTV4) für die elektronische Patientenakte. Weil die ePA Pflicht ist und PTV3 die Voraussetzung für PTV4, sind letztlich beide Upgrades verpflichtend.
Was zeichnet die Komfortsignatur aus?
Der Vorteil einer Stapel- gegenüber einer Einzelsignatur liegt auf der Hand. Sie ermöglicht das Signieren einer Vielzahl von Dokumenten mit einmaliger Eingabe des PINs des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA), so das nicht bei jedem Brief, jeder AU und vielen weiteren Dokumenten die PIN eingegeben werden muss. 2021 ist zusätzlich die Komfortsignatur ins Gespräch gekommen und mit ihr die Frage, inwiefern sich diese Funktion für eine Praxis lohnt. Der Unterschied: Mit der Stapelsignatur geben Ärztinnen und Ärzte einmal ihren PIN ein und können dann mehrere Dokumente „im Stapel“ signieren. Für den nächsten Stapel ist dann eine erneute Eingabe der PIN erforderlich. Bei der Komfortsignatur kann die PIN vor der Signierung eingegeben werden und dann in einem Zeitraum von maximal 24 Stunden bis zu 250 Dokumente durch Ärzt:innen signiert werden.
Muss der Heilberufsausweis immer mitgeführt werden?
Häufig und absolut legitim ist auch die Frage, ob ein Behandelnder seinen eHBA immer bei sich tragen muss. Pflicht ist das nicht. Jedoch muss er dafür Sorge tragen, dass niemand anderes darauf zugreifen kann. Ein Lösungsszenario ist tatsächlich, den Ausweis immer bei sich zu tragen und den PIN stets lokal in ein Terminal einzugeben. Möglich ist aber auch, dass der eHBA dauerhaft in einem Gerät in einem geschützten Bereich der Praxis steckt und die PIN remote über ein weiteres lokales Gerät eingegeben wird. Ratsam ist für beide Lösungsansätze das Verfassen einer entsprechenden Anordnung für das gesamte Praxisteam.
Alles aus einer Hand
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